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Zunehmende Gewalt ist eine Gefahr für den Rechtsstaat

3. Januar 2026 – Die jüngsten Vorfälle in Luzern zeigen deutlich: Das Gewaltpotenzial gegenüber Polizistinnen und Polizisten hat spürbar zugenommen. Diese Entwicklung ist ernst und besorgniserregend. Angriffe auf Einsatzkräfte betreffen nicht nur die Polizei selbst, sondern gefährden die öffentliche Sicherheit und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Mitte Kanton Luzern wehrt sich entschieden gegen diese Gewalt und prüft nach den jüngsten Ereignissen erneut politische Vorstösse, um ihr wirksam entgegenzutreten.

Zunehmende Enthemmung ist eine Gefahr

Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nimmt zu und richtet sich zunehmend enthemmt und gezielt gegen Einsatzkräfte. Immer häufiger stossen Deeskalation und Dialog an ihre Grenzen. Dabei handelt es sich nicht um ein Phänomen einzelner Personen oder bestimmter Herkunftsgruppen. Gerade diese Breite macht die Entwicklung besonders alarmierend. Der Verlust an Respekt und Hemmschwellen gefährdet sowohl die körperliche und psychische Unversehrtheit der Einsatzkräfte als auch die Sicherheit der Bevölkerung insgesamt. Wo staatliche Autorität angegriffen wird, gerät der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Druck.

 

Konsequentes Handeln des Rechtsstaats

Gewalt gegen die Polizei darf nicht relativiert oder verharmlost werden – unabhängig davon, von wem sie ausgeht. Der Rechtsstaat muss klar, geschlossen und konsequent handeln: mit wirksamen Sanktionen bei Gewalt, mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Polizei und Justiz sowie mit gezielter Präventions- und Deeskalationsarbeit. Die Mitte ist nicht erst seit den jüngsten Ausschreitungen besorgt. Mit der kantonalen Initiative «Gegen Fangewalt» setzt sie bewusst früh an, um Eskalationen vorzubeugen.

 

Sicherheit braucht klare Haltung

Sicherheit ist keine Frage der Herkunft, sondern der Haltung. Wer Gewalt gegen Einsatzkräfte ausübt, überschreitet eine rote Linie und schadet dem Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltig. Die Mitte Kanton Luzern stellt sich dieser Entwicklung entschieden entgegen. Vor diesem Hintergrund wird geprüft, ob der Fokus künftiger Vorstösse auch auf Personen ausgeweitet werden soll, die Angreifer passiv unterstützen – etwa durch ihre Anwesenheit oder durch fehlende Mitwirkung bei der Personenfahndung. Ein solches Verhalten kann als faktische Unterstützung rechtswidrigen Handelns verstanden werden und könnte ebenfalls Gegenstand politischer Massnahmen sein.

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