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Verkehr und Mobilität

Die Mitte nimmt ihre Verantwortung wahr: Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sind gemeinsam anzugehen. Dabei ergeben sich in der Mobilitätspolitik in urbanen und ländlichen Gebieten unterschiedliche Schwergewichte. Die zunehmenden Anforderungen an die Verkehrsströme können trotz kurzfristigen Optimierungsmassnahmen langfristig aber nur mit den Jahrhundertprojekten Durchgangsbahnhof und Bypass gelöst werden. Die Mitte will deren Finanzierung durch die Äufnung eines kantonalen Infrastrukturfonds rasch angehen und fordert für die Planung / Realisation des Durchgangsbahnhofs eine von der Verwaltung unabhängige Organisation.

Grundsätze unserer Haltung

  • Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist zwingende Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Lebensraums Zentralschweiz; dabei ist die Anbindung an den Wirtschaftsraum Zürich prioritär weiterzuentwickeln.
  • Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur richtet sich an nachhaltigen (ökologischen, ökonomischen und sozialen) Kriterien. Dabei können durch einen zielgerichteten Unterhalt des bestehenden Verkehrsnetzes die Gesamtkosten optimiert werden.
  • Die Siedlungs- und Verkehrsentwicklungspolitik sind auf der Basis des Richtplans, der Mobilitätsstrategie und des Agglomerationsprogramms konsequent zu verknüpfen; oberste Priorität hat dabei die Vermeidung oder die Reduktion von Verkehr, zum Beispiel durch regionale Arbeitsplätze und lokales Einkaufen.
  • Öffentlicher- und Individualverkehr stellen sich ergänzende Verkehrsträger dar; dabei werden unterschiedliche Schwergewichte für die urbanen und ländlichen Gebiete definiert.
  • Gute Entwicklungschancen für die Regionen bedingen optimale Verkehrsanbindungen zu den Zentren.
  • Park & Ride-Möglichkeiten (für Zwei- und Vierräder) sind Verbindungselemente der urbanen und ländlichen Regionen.
  • Staugefährdete Verkehrsknoten, insbesondere in Zentrumsgebieten, sind nach Möglichkeit durch neue Führung der Verkehrsströme auf der bestehenden Infrastruktur zu entlasten.

Verkehrsinfrastruktur

  • In urbanen Gebieten ist der öffentliche Verkehr und in ländlichen Gebieten – aus Kosten/Nutzen Gründen – der Individualverkehr prioritär zu behandeln.
  • Durch punktuelle Anpassungen der Haltestellen (sowie der Frequenzen) ist eine weitere Optimierung der Verfügbarkeit sowie der Anbindung von S-Bahnen und Bussen zu erreichen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel, soweit deren Verfügbarkeit aufgrund identischer Trassen für ÖV und motorisiertem Individualverkehr stark eingeschränkt ist, sind durch betriebliche und bauliche Massnahmen zu priorisieren.
  • Die zunehmenden Engpässe im Individualverkehr sind zu beseitigen, sofern diese nicht durch Ausbau des öffentlichen Verkehrs eliminiert werden können.
  • Die kommunalen Parkplatzreglemente sind konsequent derart umzusetzen, dass sie nicht nur eine Einnahmequelle darstellen, sondern auch zur Umsetzung der kantonalen Mobilitätspolitik dienen.
  • Die verabschiedeten Radroutenkonzepte sind umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Konsequente Umsetzung Grossprojekte Durchgangsbahnhof und Bypass

  • Zur nachhaltigen Lösung der Verkehrsengpässe sind die initialisierten Grossprojekte „Durchgangsbahnhof“ und „Bypass“ konsequent umzusetzen.
  • Wir setzen uns auf nationaler Ebene für eine zügige Projektierung des Durchgangsbahnhofs und die Möglichkeit einer Vorfinanzierung durch den Kanton ein.

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