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Vorschau Kantonsratssession – Härtefallmassnahmen laufend weiterentwickeln

12. März 2021

Allgemeine Zufriedenheit wird mit der Härtefallregelung nie zu erreichen sein.

Dass die «Spielregeln» auf Bundesebene immer wieder angepasst werden, macht es nicht einfacher. Der Pandemieverlauf ist nicht absehbar, deshalb ist eine rollende Planung unumgänglich. Luzern ergänzt die Bundesregelung im Rahmen des geltenden Rechtes. In der Märzsession legt uns die Regierung zwei Botschaften vor. Darin wurden einige Forderungen aus der Januarsession umgesetzt: Das Verhältnis der A-fonds-perdu-Beiträge zu den Krediten wurde flexibilisiert und die Regel 40% Umsatzrückgang auf ihre Richtigkeit überprüft. Beides ist zum heutigen Zeitpunkt stimmig. Die CVP fordert aber die Regierung in einem erneuten Postulat auf, die Härtefallmassnahmen weiterzuentwickeln. Insbesondere sind wir noch nicht überzeugt, ob die Liquiditätshilfen, welche in die Zukunft gerichtet sind, das Anliegen nach Fixkostenentschädigung, tatsächlich erfüllen. Wir wollen, dass dies überprüft und bei der nächsten Aufstockung der Gelder allenfalls angepasst wird. Was wir nicht wollen ist eine Verkomplizierung mit zusätzlichen Auflagen. Die Kommunikation, vor allem zwischen der Behörde und den Gesuchstellenden, hat viel Luft nach Oben. Viel Unmut, Ungewissheit und schlaflose Nächte hätten mit mehr Information verhindert werden können.

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