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Sessionsrückblick Oktober 2022

2. November 2022 – Rückblick, Aufgaben- und Finanzplan (AFP), Planungsbericht Luzerner Polizei, Änderung Kantonsstrasse K4 – Kriens und Steuerbefreiung für Assistenzhunde.

Fraktionserklärung

Finanzpolitik mit Augenmass

Unser Kanton ist finanziell gesund. Ein Leistungswachstum zu Gunsten der Bevölkerung ist sinnvoll, muss jedoch Grenzen haben. Denn: Übermut von heute sind Sparpakete von morgen.

Planungsbericht Luzerner Polizei

Die Luzerner Polizei will mit einer Personalaufstockung, durch Effizienzsteigerungen und mit einem neuen Stationierungskonzept die künftigen Herausforderungen meistern.

Änderung der Kantonsstrasse K4 in Kriens

Mit der Botschaft B123 hat der Kantonsrat 24,9 Millionen Franken zur Sanierung der Kantonsstrasse K4 vom Zentrum bis zur Einmündung Hergiswaldstrasse in der Stadt Kriens beschlossen.

Für «Die Mitte» ist das Projekt zielführend aufgegleist. Zwar führen die Beeinträchtigungen während der Bauzeit zu Ängsten in der Bevölkerung über zusätzliche Staus, aus unserer Sicht wird aber mit der Fahrbahntrennung und dem Einbezug der Süd- und St. Niklausenstrasse diesen Ängsten Rechnung getragen.
Die Koordination des Bauprojektes mit der Rengglochsperrung ist dabei zwingend, um möglichst wenige Beeinträchtigungen zu haben.

Den Ärger über die abgewiesene Klage zum Renggloch beim Kantonsgericht, durch Mitbewerber bei der Bauvergabe, können wir nachvollziehen und haben den zuständigen Dienststellen dringend empfohlen, künftig Augenmass in der Auslegung der Vorgaben zu halten. Trotz der unschönen Bauverzögerung hat diese Klage aber nichts mit der geplanten Sanierung an und für sich zu tun.

Als sehr wichtig erachten wir es, dass die Bevölkerung rechtzeitig umfassend über den Verlauf und die Ziele des Projektes informiert wird. Dazu gehören die geplanten Lärmschutzmassnahmen und die neuen Radwege.

Und abschliessend: Spannend wird bei der Sperrung des Renggloches zu sehen sein, wieviel des Verkehrs hausgemacht ist. In diesem Zusammenhang haben wir noch einmal mit Nachdruck auf die Wichtigkeit des geplanten Verkehrsmonitorings bei der Rengglochsperrung hingewiesen.

Daniel Gasser
Kantonsrat, Die Mitte Ebikon

Steuerbefreiung von Assistenzhunde

Assistenzhunde werden den Blindenhunden gleichgestellt und von der Hundesteuer befreit.

Blindenführhunde sind im Gegenzug zu den Assistenzhunde seit langer Zeit Teil unserer Gesellschaft und längst anerkannt. Assistenzhunde werden bei verschiedensten Krankheitsbildern eingesetzt. Dazu gehören Warnhunde im Bereich Diabetes und Epilepsie (Epi-Dog), Signalhunde für Gehörlose und Assistenzhunde für körperbehinderte und psychisch kranke Menschen.

Diese Assistenzhunde, die zum Beispiel «erschnüffeln» können, wenn der Blutzuckerspiegel «ihres» Menschen lebensbedrohlich sinkt oder beim Verrichten ganz alltäglicher Tätigkeiten im Haushalt oder beim Anziehen helfen, nehmen ebenfalls Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse liegen. Die kostspielige, mehrjährige Ausbildung hat der Hundebesitzer zu tragen. Deshalb werden die Halter von Begleit-, Hilfs- und Therapiehunden wie die Blindenführhunde von der nicht zweckgebundenen Hundesteuer befreit, sofern sie den Nachweis über eine angemessene Ausbildung und den regelmässigen Einsatz erbringen.

Die Motion wurde mit 99 zu 0 Stimmen überwiesen.

Claudia Wedekind
Kantonsrätin, Die Mitte Ermensee

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