Der Luzerner Tourismus soll nachhaltiger, qualitätsorientierter, digital und regional vernetzter gefördert werden.
Liebe Luzernerinnen und Luzerner
Am vergangenen Montag haben wir in der 1. Beratung die Botschaft B-54 Teilrevision des Tourismusgesetztes beraten.
Unsere Luzerner Bevölkerung wünscht sich zukünftig einen Tourismus, welcher nachhaltiger, qualitätsorientierter, digitaler und regionaler vernetzter gefördert werden soll.
Es ist unserer Die Mitte Fraktion ein grosses Anliegen, dass der Luzerner Tourismus die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung mit mehr Innovation und Kreativität bereichert und nicht, dass die Lebensqualität durch einen Massen-Tourismus eingeschränkt wird.
In dieser Botschaft B-54 wird das Tourismusgesetz aktualisiert, das Tourismusleitbild aus dem 2009 überarbeitet und die Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG neu formuliert. Es gibt keine Verordnung dazu.
In diesem Gesetzgebungsprozess war es eine Herausforderung, den Überblick über die Verwendung, bzw. die Erhöhung der Beherbergungsabgaben von 0.80 CHF auf 1.10 CHF zu erhalten. Zudem fehlte in der ersten Kommissionsberatung das Vertrauen zwischen Legislative und Exekutive, weil der Entwurf der Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG den Kommissionsmitgliedern nicht von Beginn weg offengelegt wurde und dies deshalb eine umfassende Diskussion über die Konformität des Gesetzestextes auslöste.
Grundsätzlich können wir bestätigen, dass die Regierung die neu erarbeiteten Themenschwerpunkte des Tourismusleitbildes mit dem gesamtregionalen Ansatz, der digitalen Transformation, der Vernetzung der Regionen und generell dem Themenschwerpunkt zu mehr Nachhaltigkeit sehr gut ausformuliert hat.
Die Mitte Fraktion hat die Regierung gebeten, folgende Perspektiven bei der Finalisierung der Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG zu berücksichtigen:
- Aufgrund des gesamtregionalen Ansatzes sollen die regionalen Tourismusorganisationen ganzheitlich über die kantonalen Grenzen hinaus unterstützt werden.
- Luzern Tourismus AG als vertragliche Gegenpartei soll verpflichtet werden, zu kontrollieren, ob auch eine effektiv positive Regionen-übergreifende Tourismusentwicklung tatsächlich stattfindet.
Der Kanton Luzern soll vertiefte Kontrollen über die Erreichung der Leistungsziele vornehmen. Es ist wichtig, dass er sich nicht nur auf erhaltende Evaluationsberichte abstützt.