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Rückblick September Session 2024

17. September 2024 – Rückblick Fraktionschef, Öffentlichkeitsprinzip, Stimmrechtsalter 16, Umgang mit psychisch kranken Jugendlichen, Schutzstatus S, Effizienzsteigerung Verwaltung, Gemeindeautonomie Denkmalpflege, Pionierrolle autonomes Fahren, Finanzierung Verkehrsinfrastruktur, Hofläden und Selbstbedienungsläden

Rückblick Fraktionschef

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf

Öffentlichkeitsprinzip

Kantonsrätin LU, Beatrix Küttel, Weggis

Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzip werden die Dokumente der Verwaltung grundsätzlich öffentlich. Der Kantonsrat hat der Botschaft in der 1. Lesung deutlich mit 100:10 Stimmen zugestimmt. 

Das Öffentlichkeitsprinzip regelt, dass jede Person grundsätzlich Anspruch darauf hat, amtliche Dokumente einzusehen, ohne dafür ein persönliches Interesse anzugeben. Der Kanton Luzern ist der letzte Kanton, der das Öffentlichkeitsprinzip einführt. Das Öffentlichkeitsprinzip wird von allen Parteien grundsätzlich unterstützt. Allerdings geht die aktuelle Vorlage den linken Parteien zu wenig weit, weshalb die Grüne Fraktion die Rückweisung gefordert hat. Alle anderen Parteien wollen aber nicht länger auf das Öffentlichkeitsprinzip verzichten, weshalb in der Schlussabstimmung der Botschaft deutlich zugestimmt wurde.

Das Öffentlichkeitsprinzip wird nicht in einem eigenen Gesetz, sondern im Organisationsgesetzes geregelt. In acht weiteren Gesetzen werden diesbezüglich Anpassungen gemacht.

Für die Mitte ist die Zeit mehr als reif für das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern. Es wird aber begrüsst, dass Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip weiter möglich sind, um die öffentliche Sicherheit, die Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Auch dass alle Organisationen mit kantonalen Aufgaben und Gemeinden über ihre Tätigkeiten Auskunft geben müssen, wird hinsichtlich Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung unterstützt. Ebenfalls wird die Kostenpflicht für aufwändige Gesuche aufgrund dem Gebührengesetz befürwortet. Die Mitte ist erfreut, dass die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der 1. Lesung des Kantonsrats mit 100:10 Stimmen angenommen wurde. Die 2. Lesung findet bereits in der Oktobersession statt.

Stimmrecht 16

Kantonsrat LU, Daniel Rüttimann, Hochdorf 

Umgang mit psychisch kranken Jugendlichen

Kantonsrat LU, Luca Boog, Beromünster

Schutzstatus S

Kantonsrätin LU, Melissa Frey-Ruckli, Buchrain 

Der Kanton Luzern ergreift weitere Massnahmen um die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S zu erhöhen. 

Der Schutzstatus S wurde 1998 in der Schweiz als Reaktion auf die Fluchtbewegungen während der Balkankriege eingeführt. Bei grossen Fluchtbewegungen aufgrund akuter Kriegssituationen ist ein schnelles, pragmatisches und angemessenes Vorgehen erforderlich. Erstmals aktiviert wurde dieser Status im März 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Zahl der Personen mit Schutzstatus S im Kanton Luzern ist seit Ende 2022 stabil und liegt bei rund 2’500. Der Schutzstatus S bleibt bestehen, bis der Bundesrat seine Aufhebung beschliesst. Obwohl der Status S auf eine Rückkehr der Geflüchteten abzielt, ist angesichts der aktuellen Lage in der Ukraine eine Rückkehr nicht absehbar. Mit meiner Anfrage wollte ich daher klären, ob der Kanton Luzern auf eine mögliche Aufhebung des Schutzstatus S vorbereitet ist und ob die vom Bundesrat geforderte Erwerbsquote von 40 % für arbeitsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer bereits erreicht wurde bzw. welche Massnahmen ergriffen werden, um dieses Ziel zu erreichen.

Aus der Antwort des Regierungsrates kann entnommen werden, dass der Kanton Luzern dieses Thema sorgfältig bearbeitet. So ist seit Anfang 2024 die Teilnahme an den Integrationsangeboten auch für die Personen mit Schutzstatus S verpflichtend. Dadurch soll die Erwerbsquote (Stand März 2024, 23.3%) weiter angehoben werden. Zusätzlich stehen die Kantone in engem Austausch mit dem Bund und fordern, dass das vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Aufhebungskonzept des Schutzstatus S kontinuierlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Dabei sollen konkrete, handlungsleitende Massnahmen zu Verfahren und Rückkehr unter Einbezug der Kantone entwickelt werden.

Der Schutzstatus S wurde durch den Bundesrat anfangs September 2024 um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert.

Effizienzsteigerung Verwaltung

Kantonsrat LU, Markus Bucher, Beromünster

In meiner Kommissionsarbeit in der Planungs- und Finanzkommission höre ich fast immer nur Forderungen nach mehr Personal und mehr Budget. Selten baut man ab, weil man eine Arbeit effizienter gestalten kann. In der Privatwirtschaft hat es sich bewährt, dass man sogenannte «Briefkasten» einrichtet. Alle Mitarbeiter an der Front können direkt und unbürokratisch Vorschläge für Verbesserungen in ihrem Arbeitsbereich melden. Diese Ideen und Anregungen tragen oft zu markanten Verbesserungen bei. Mit meinem Postulat wollte ich ein solch niederschwelliges Angebot für alle Mitarbeiter des Kantons einführen. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz mein Anliegen, zeigt aber gleichzeitig auf, dass bereits in den Departementen und Dienststellen viel in diese Richtung getan wird. Dies will er weiterhin konsequent ausbauen. Eine zentrale Stelle für alle Mitarbeiter lehnt er ab. Der Kantonsrat ist dieser Argumentation gefolgt und hat mein Postulat nur «teilweise überwiesen». Ich bedaure dies, da ich vor allem auch mit dem Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes in Emmen eine grosse Chance gesehen hätte. Ich werde aber weiterhin ein Auge darauf halten und die vom Regierungsrat in Aussicht gestellten Optimierungen genau beobachten.

Gemeindeautonomie Denkmalpflege

Kantonsrat LU, Hanspeter Bucheli, Ruswil 

Die Regierung erklärt in ihrer Antwort sehr gut Sinn und Zweck der Denkmalpflege. Das stelle ich auch nicht in Frage! Wenn wir aber vor lauter Vergangenheit die Zukunft verhindern, dann läuft etwas schief. Immer wieder werden Projekte verzögert und Investoren vergrault wegen denkmalpflegerischen Anliegen. Hier muss mal hingeschaut werden.

Die juristische Begründung – die Motion könne wegen übergeordnetem Recht nicht umgesetzt werden – ist laut meinen Recherchen aber wackelig und trifft nur nach heutigem geltendem Recht zu. Die Bundesverfassung hält die Gemeindeautonomie hoch und so hätten die Kantone grossen Spielraum. Wir könnten also das geltende Recht anpassen, darum liegt die Motion auch vor.

Die Regierung sagt weiter, dass denkmalerische Entscheide gerichtlich geprüft werden können. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das Gericht einen einmal gefällten Entscheid umgestossen hätte. Die Wahrnehmung der Betroffenen ist oft komplett anders. Nämlich, dass der Gesetzgeber hier ein Königreich geschaffen hat und das in einer Absolutheit, die schwierig zu verstehen ist. Ich habe schon Aussagen von Juristen gehört, ich zitiere: Es kann doch nicht sein, dass das eine Person entscheidet!

Hinzu kommt, dass denkmalerische Entscheide sehr oft subjektiv sind.

Tatsache ist, wir können die Gesetze ändern und damit die Kompetenzen verschieben.

Mit der knappen Überweisung der Motion ist nun die Regierung am Zug einen Vorschlag auszuarbeiten.

Pionierrolle autonomes Fahren

Kantonsrat LU, Markus Bucher, Beromünster

Finanzierung Verkehrsinfrastruktur

Kantonsrat LU, Guido Roos, Wolhusen 

Hofläden und Selbstbedienungsläden

Kantonsrätin LU, Inge Lichtsteiner, Egolzwil

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