Die Regierung erklärt in ihrer Antwort sehr gut Sinn und Zweck der Denkmalpflege. Das stelle ich auch nicht in Frage! Wenn wir aber vor lauter Vergangenheit die Zukunft verhindern, dann läuft etwas schief. Immer wieder werden Projekte verzögert und Investoren vergrault wegen denkmalpflegerischen Anliegen. Hier muss mal hingeschaut werden.
Die juristische Begründung – die Motion könne wegen übergeordnetem Recht nicht umgesetzt werden – ist laut meinen Recherchen aber wackelig und trifft nur nach heutigem geltendem Recht zu. Die Bundesverfassung hält die Gemeindeautonomie hoch und so hätten die Kantone grossen Spielraum. Wir könnten also das geltende Recht anpassen, darum liegt die Motion auch vor.
Die Regierung sagt weiter, dass denkmalerische Entscheide gerichtlich geprüft werden können. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das Gericht einen einmal gefällten Entscheid umgestossen hätte. Die Wahrnehmung der Betroffenen ist oft komplett anders. Nämlich, dass der Gesetzgeber hier ein Königreich geschaffen hat und das in einer Absolutheit, die schwierig zu verstehen ist. Ich habe schon Aussagen von Juristen gehört, ich zitiere: Es kann doch nicht sein, dass das eine Person entscheidet!
Hinzu kommt, dass denkmalerische Entscheide sehr oft subjektiv sind.
Tatsache ist, wir können die Gesetze ändern und damit die Kompetenzen verschieben.
Mit der knappen Überweisung der Motion ist nun die Regierung am Zug einen Vorschlag auszuarbeiten.