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Rückblick Mai Session 2024

8. Mai 2024 – Rückblick Fraktionschef, Ausbau Stromproduktion, Gewalt an Fussballspielen, Schlepperkriminalität + Betäubungsmittel, Bewilligungspraxis ambulante Pflegeleistungen, Lohndeckel bei Mehrheitsbeteiligungen, Baubewilligungen

Rückblick Fraktionschef

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf

Ausbau Stromproduktion

Kantonsrat LU, David Affentranger, Müswangen

Die Ausnützung des PV-Potentials auf und an Gebäuden wird massiv erhöht. Die Überarbeitung des kantonalen Stromgesetzes wurde in erster Lesung genehmigt.

An der vergangenen-Session hat der Kantonsrat das kantonale Stromgesetz in erster Lesung mit 87 zu 25 Stimmen gutgeheissen. Die Steigerung der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen (PV) auf und an Gebäuden im Kanton Luzern entspricht einer wichtigen Forderung von Die Mitte Kanton Luzern. Diese Gesetzesanpassung ist ein bedeutender Schritt vorwärts in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft für unseren Kanton.

Die vorliegende Gesetzesanpassung ist vernünftig und ermöglicht eine praktikable Umsetzung. Im Sinne einer adäquaten Umsetzung war es uns ein Anliegen, dass die Pflicht bloss für Neubauten und bei Dachsanierungen gilt.

Das Gesetz beinhaltet eine Investitionspflicht. Daher fordern wir auch weiterhin nachdrücklich eine Minimalvergütung, wie sie in der Motion 612 von Nussbaum Adrian gefordert wird. Diesen Zusatz brauchen wir nicht, wenn das Eidg. Stromgesetz am 9. Juni vom Volk angenommen wird.

Neue Vorschriften bedeuten oft zusätzlichen Aufwand. Daher plädieren wir für klare und einfache Richtlinien, um Bauwillige nicht mit übermäßiger Bürokratie zu belasten.

Für einen Ausbau der eigenen Stromproduktion sind Handlungen auf allen Ebenen erforderlich: JA zum Stromgesetz auf eidgenössischer Ebene am 9. Juni, JA zum Stromgesetz Kanton Luzern und eigenverantwortliches Handeln von jedem von uns.

Gewalt an Fussballspielen

Kantonsrätin LU, Claudia Wedekind, Ermensee

Die Fussball-Chaoten haben die Schweiz im Würgegriff!

Ich sage nein danke.

Wer Freude am Fussball hat, sollte in seinem Fan-Shirt in den Zug steigen können, im Stadion eine Wurst essen können und zwei spannende Stunden unter Gleichgesinnten verbringen können und danach gemütlich wieder nach Hause fahren ohne irgendwelche Zwischenfälle.

Doch seit Jahren schwelt ein Streit zwischen den Behörden und den Fankurven, welcher sich regelmässig im und ums Stadion entlädt. Dabei ist es allen klar, dass es lediglich ein Teil der Fankurve ist, welche für die unschönen Bilder sorgen.

Dialog, runde Tische, Fanarbeit und Cluballianzen sind gute Massnahmen, welche praktiziert werden. Aber das Prädikat gut reicht nicht aus. Die Mitte gibt sich damit nicht zufrieden.

Die Mitte ist klar der Meinung, dass Kollektivstrafen der absolut letzte mögliche Weg sein soll, weil sie überzeugt ist, dass es weitere Instrumente gibt, welche mit verhältnismässigerem Aufwand bessere Resultate erzielen können.

Ein zentrales Problem ist die Anonymität, welche die Fankurve bietet. Menschen aus allen Altersgruppen finden in der Fankurve einen Ort, wo sie sich unter Gleichgesinnten und im gleichen Outfit anonym austoben können.

Aus der Sicht der Die Mitte braucht es mindestens folgende zwei Punkte, welche auch in der Initiative «Gegen Fangewalt» gefordert wird.

  1. Gefordert wird eine ID-Pflicht damit die Chaoten aus der Anonymität herausgenommen werden können.
  2. Heim UND Gastclub müssen betr. An- und Rückreise in die Verantwortung genommen werden (deshalb wird vor der Bewilligung eines Risikospiels eine gemeinsame Eingabe eines solchen Konzepts beider Clubs gefordert)

Deshalb, nicht lange fackeln. Handeln. Immer wieder….

Kriminalität im Kanton Luzern

Kantonsrätin LU, Inge Lichtsteiner, Egolzwil

Kantonsrätin LU, Claudia Wedekind, Ermensee 

Bewilligungspraxis ambulante Pflegedienstleistungen

Kantonsrat LU, Daniel Rüttimann, Hochdorf 

Der Kantonsrat will eine zukünftige Optimierung bei der Bewilligungspraxis von ambulanten Pflegedienstleistungen. Das Postulat von Der Mitte-Fraktion hat das Parlament vollerheblich überwiesen.

Die Spitex-Versorgung im Kanton Luzern ist eine traditionelle Aufgabe der einzelnen Gemeinden. In den letzten Jahren hat sich die ambulante Spitex-Versorgung im Kanton Luzern jedoch stark verändert, sowohl bezüglich der grossen Zunahme der wichtigen Spitex-Aufgaben als auch bei den Organisationen (diverse Zusammenschlüsse über mehrere Gemeinden hinweg).

Im Sinne der Effizienz und der Effektivität und insbesondere auch aus Qualitätsüberlegungen wurde im Postulat P 107 von Daniel Rüttimann (Hochdorf) gefordert, die bisherige Bewilligungspraxis von ambulanten Dienstleistungen zu optimieren, bzw. kantonsweit zu koordinieren. Die Regierung stimmte diesem Ansinnen im Grundsatz ebenfalls zu, wollte dies jedoch verzögert erst in naher Zukunft im Zusammenhang mit der zu erwartenden Neuregelung der Finanzierung von ambulanten und stationären Pflegeleistungen (EFAS) aufnehmen.

In der Abstimmung wurde das Postulat entgegen der Empfehlung der Regierung recht deutlich mit 63:44 Stimmen vollerheblich überwiesen Die Mehrheit des Parlaments setzt damit ein klares Zeichen und nimmt so ihre Verantwortung bei möglichen Verbesserungen im kostensensiblen Gesundheitswesen aktiv wahr. Dadurch wird diese Prüfung verbindlich in die nächste KVG-Revision einbezogen werden müssen. Eine Harmonisierung der Bewilligungspraxis und -aufsicht im Gesundheitswesen, hier konkret bei den ambulanten und stationären Pflegeinstitutionen, stellt insgesamt eine Verbesserung für Gemeinden, Kanton, Betriebe und Bevölkerung dar.

Lohndeckel bei Mehrheitsbeteiligungen

Kantonsrat LU, Michael Kurmann, Dagmersellen 

Baubewilligungen

Kantonsrat LU, Michael Kurmann, Dagmersellen 

Die zu langsame und erschwerte Bautätigkeit fördert im Kanton Luzern die ungewollte Erhöhung der Mietkosten. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Parteien wollen Die Mitte mit der SVP und der FDP deshalb erreichen, Optimierungen der Baubewilligung zu prüfen und anzugehen. Über die durchwegs positiven Rückmeldungen und die Erheblicherklärung praktisch aller Postulate haben wir uns gefreut.

Die steigenden Mietkosten sind eine der wichtigsten Sorge der Luzerner Bevölkerung. Zudem wird Wohneigentum zunehmend unerschwinglich. Die hauptsächliche Ursache liegt bei der zu tiefe Bautätigkeit von Wohnraum. Umso ärgerlicher ist es, dass diese durch ungerechtfertigte Einsprachen zusätzlich verzögert werden. Dazu kommt eine zunehmende Überforderung der Prüfbehörden, der Gemeinden, der Planer und der Grundeigentümer mit den komplexen Gesetzen und Verordnungen. Zu guter Letzt sind auch die Tätigkeiten der Fachkommissionen und Expertengruppen zu wenig klar definiert und deshalb oft ineffizient.

Die Mitte unterstützte deshalb die Anträge der Regierung diesen Prozess zur Vereinfachung der Abläufe, zur Erreichung von mehr Effizienz und zur generellen Optimierung grundlegend neu denken zu wollen, und zwar von der ersten abstrakten Bauabsicht bis zur Archivierung der rechtskräftigen Baubewilligung. Insbesondere die Abläufe, der Einbezug der Verfahrensbeteiligten, die Rechtsgrundlagen, mögliche Automatisierungen, die Durchlaufzeiten, die Organisationen, die Verfahrensschritte, denkbare Unterstützungsangebote und weitere Aspekte sollen überprüft werden.

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