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Rückblick März Session 2026

31. März 2026 – Rückblick vom Fraktionschef, Neuer Gerichtsstandort, Strukturförderung Kulturbetriebe, Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt», Postzustellung, Schulleitungsressourcen, Integration / Dolmetscherdienst, Ausgleichszahlungen Pflegeinitiative, Entlastung Notfallversorgung, Steuerabzug energetischer Sanierungen, Verhinderung von Femiziden  

Rückblick vom Fraktionschef

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte, Adrian Nussbaum, Hochdorf

Neuer Gerichtsstandort

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Gasser, Ebikon

 

Das Kantonsgericht künftig unter einem Dach

Seit fast 20 Jahren gibt es Bestrebungen das Kantonsgericht, welches heute auf verschiedene Standorte über die ganze Stadt Luzern verteilt ist, unter einem Dach zu vereinen. Mit der überwiesenen Botschaft B76 wird dies nun möglich.

Aufgrund einer Motion von Ludwig Peyer hat eine Spezialkommission während 2 Jahren zahlreiche Standorte evaluiert und sich am Schluss geschlossen für den Standort Würzenbachstrasse 8 entschieden. Das Kantonsgericht war in der Person des Präsidenten in dieser Spezialkommission vertreten und hat das Vorgehen wie auch den Entscheid mitgetragen. Dieses Gebäude ist im Besitz des Sozialversicherungszentrums WAS, der Kanton Luzern hat im WAS eine Minderheitsbeteiligung.

Eine erste Schatzung des Gebäudes (basierend auf Büronutzung) ergab einen Wert von knapp 14 Millionen Franken. Das WAS hat sich anschliessend zugunsten seiner Versicherten zu einem Bieterverfahren entschieden, was den Preis aufgrund der Gebote (Wohnnutzung) auf 18,4 Millionen angehoben hat.

Die Mitte empfand das Verhalten des WAS in diesen Verhandlungen als störend. Es kam das Gefühl auf, dass diese Institution den Kaufauftrag des Kantonsrates ausnutzt, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, auch wenn dieser als marktgerecht angesehen werden kann.

In der Summe der Überlegungen sind wir auf die Botschaft eingetreten. Eine weitere Spezialkommission würde zu einem weiteren jahrelangen demokratischen Prozess im Kantonsrat führen und eine einheitliche Lösung für das Kantonsgericht wäre in weiter Ferne. Ob eine andere Lösung günstiger wäre, darf bezweifelt werden.

Der Sonderkredit wurde mit 115 zu 0 Stimmen gutgeheissen und kommt im Juni 2026 vors Volk.

Strukturförderung Kulturbetriebe

Die Mitte Kantonsrätin LU, Gabriela Schnider-Schnider, Schüpfheim

 

Für eine starke Luzerner Kultur – Die Mitte unterstützt die Vorlage zur Förderung von regionalem Kulturschaffen und mittelgrossen Kulturbetrieben

Was lange währt, wird endlich gut: Nach einer erfolgreichen Pilotphase befindet sich die gesetzliche Verankerung der Projekt- und Strukturförderung auf der Zielgeraden. Mit einem überwältigenden Ja (112 : 2) zur Botschaft 69 «Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung» hat das Kantonsparlament einer tragfähigen und zukunftsorientierten Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Kulturbetrieben und Kulturschaffenden zugestimmt.

Das neue Instrument ergänzt die bestehenden Fördergefässe und stärkt die kulturelle Vielfalt für Stadt und Land. Das Finanzierungsmodell für die Strukturförderung sieht gleich hohe Beiträge von Kanton und Standortgemeinden vor – je 6 Millionen Franken pro Jahr. Damit werden nicht nur förderberechtigte Kulturbetriebe gestützt, sondern auch die Standortgemeinden finanziell entlastet. Für jene Betriebe, die für kleinere Gemeinden nur schwer tragbar sind, hält der Kanton ausserhalb des Gesetzes flexible Unterstützungslösungen bereit. Die Mitte hat zudem die Erwartung eingebracht, dass der administrative Aufwand für die betroffenen Gemeinden verhältnismässig bleiben soll.

Drei Anträge, welche zusätzliche Forderungen ins Gesetz einbauen wollten, wurden in der Detailberatung klar abgelehnt. Statt das Gesetz zu überladen, stellt die Regierung für die zweite Lesung in Aussicht, einzelne Punkte in der Verordnung zu präzisieren. Die Mitte begrüsst dieses Vorgehen und wird diese Ergänzungen genau prüfen.

Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt»

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Rüttimann, Hochdorf

 

«Fan-Gewalt»: Alle Parteien erachten zwingend Verschärfungen als notwendig. Voraussichtlich im September 2026 wird das Luzerner Stimmvolk über Gegenvorschlag oder Initiative befinden dürfen.

An der März-Session wurde aufgrund der Mitte-Initiative «Gegen Fan-Gewalt» auch der Gegenvorschlag der Regierung beraten. Dass alle Parteien hier Handlungsbedarf feststellen, ist mit der deutlichen Überweisung des Gegenvorschlags (115 zu O Stimmen) schon mal ein erster deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Die Initiative will jedoch mehr, als nur bisher bereits mögliche Massnahmen fix im Luzerner Polizeigesetz zu verankern. Der gültig verbliebene Teil der Initiative soll daher – Stand heute –  dem Stimmvolk vorgelegt werden. So könnten die Luzerner/innen im September 2026 in einer Doppelabstimmung darüber entscheiden, ob sie mit der Annahme des Gegenvorschlags die Minimalvariante wählen oder ob sie mit der Annahme der Initiative ein Zeichen für schärfere Massnahmen bestimmen wollen. Der Gegenvorschlag ist zu wenig verbindlich und zu wenig konsequent. Aus Sicht der Mitte darf bezweifelt werden, ob der zahme Gegenvorschlag wirklich genügend Wirkung zu erzielen vermag und die effektiven Ziele zur Eindämmung von Gewalt und Sachbeschädigungen erreicht werden können. Daher befürwortet die grosse Mehrheit der Fraktion das Festhalten an der Initiative.

Postzustellung

Die Mitte Kantonsrätin LU, Gabriela Schnider-Schnider, Schüpfheim

 

Der Bundesrat will die Postverordnung und das Postgesetz überarbeiten. Sein Plan, die Hauszustellung ausserhalb der Siedlungsgebiete einzuschränken, sorgte für heftige Kritik.

Mit der Modernisierung des Post- und des Postorganisationsgesetzes will der Bundesrat die postalische Grundversorgung langfristig sichern. In der Vernehmlassung zur Postverordnung sorgte aber ein Punkt für Empörung: Künftig sollen nicht mehr alle ganzjährig bewohnten Häuser beliefert werden. Während von verschiedenen Seiten grosse Kritik laut wurde, beurteilte die Luzerner Regierung den bundesrätlichen Vorschlag als «zu akzeptieren» und hielt fest, in abgelegenen Gebieten müsse künftig die digitale Erschliessung Priorität erhalten.

Nur: Was nützt mir das beste Auto, wenn es keine Strasse gibt? – Für eine stabile digitale Grundversorgung – auch ausserhalb der Bauzonen – braucht es entsprechende Investitionen. Der Kanton setzt beim Ausbau des Breitbandnetzes voll auf den Bund und die Swisscom. Das reicht nicht. Die Landbevölkerung hat deshalb mit Prioris ein starkes Zeichen gesetzt. Wenn die Digitalisierung aber innert nützlicher Frist und flächendeckend Fahrt aufnehmen soll, muss auch der Kanton sich stärker finanziell engagieren. Entsprechende Erwartungen sind in einer Bemerkung zur Digitalstrategie (B 108) festgehalten und vom Kantonsrat im September 2022 überwiesen worden, leider bis jetzt ohne Resonanz.

Immerhin: Der Bundesrat hat inzwischen entschieden, die Postzustellung in abgelegenen Regionen vorerst unverändert zu belassen. Doch die Revision des Postgesetzes wird ihre Spuren hinterlassen. Es wäre wünschenswert, wenn der Kanton Luzern bis dahin digital gut gerüstet ist.

Schulleitungsressourcen

Die Mitte Kantonsrätin LU, Eliane Graber, Fischbach

 

Regierung erkennt Belastung an, aber konkreter Berufsauftrag und Entlastungen lassen auf sich warten.

Die Rolle der Schulleitungen im Kanton Luzern hat sich in den letzten Jahren stark verändert und spürbar ausgeweitet. Die Anforderungen haben deutlich zugenommen. Neben der pädagogischen Führung tragen Schulleitungen heute auch die Verantwortung für anspruchsvolle Personalführung, Schulentwicklung, Qualitäts- und Krisenmanagement – und dies unter zunehmend komplexen Bedingungen wie Lehrpersonenmangel, heterogenen Teams und einer steigenden Zahl an Integrations- und Unterstützungsaufgaben. Auffallend sind auch die zunehmenden Schülerzahlen im Bereich «IS Verhalten», welche die Schulleitungen stark fordern. Insbesondere kleinere Schulen und Gemeinden sind durch begrenzte Leitungsressourcen stark gefordert.

Die vom Kanton Luzern festgelegten Schulleitungsressourcen decken die realen Anforderungen oft nicht ab. Verschiedene Gemeinden sehen sich daher gezwungen, die Ressourcen auf eigene Kosten zu erhöhen. Dies weist auf ein strukturelles Problem hin, das mit der jährlichen Erhebung der Bildungskosten sichtbar ist. Zudem fehlt immer noch der konkrete Berufsauftrag für Schulleitungen analog zu den Lehrpersonen und Mitarbeitende der Schuldienste. Es besteht bis heute nur eine sogenannte Umsetzungshilfe.

Die Antwort des Regierungsrates zeigt: Der wachsende Druck auf die Schulleitungen wird grundsätzlich anerkannt. Trotzdem lässt die Erarbeitung des eines konkrete Berufsauftrag und die Stärkung der Ressourcen für die Leitung der Schulen auf sich warten, oder werden durch die Gemeinden einseitig getragen.

Für Die Mitte ist klar das gut geführte Schulen ein zentraler Pfeiler eines starken Bildungssystems sind. Dafür müssen die Rahmenbedingungen realistisch, fair und zukunftsfähig ausgestaltet werden, zum Wohl der Kinder, der Lehrpersonen und der Gemeinden.

Integration / Dolmetscherdienst

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Rüttimann, Hochdorf

 

Keine zeitliche Beschränkung von Dolmetschdiensten.

Die sprachliche Integration ist und bleibt ein zentrales Thema. Der Kantonsrat ist auf Antrag der Regierung bereit, die aktuelle Praxis des Sprachkurserwerbs zu prüfen. Eine im Postulat geforderte zeitliche Beschränkung von Dolmetscherdiensten fand hingegen keine Mehrheit. 

In der März-Session wurde über das Postulat 391 von Daniel Rüttimann beraten. Für die Mitte-Fraktion ist klar: Sprachkompetenz ist ein zentraler Schlüssel für eine gelingende Integration – in unsere Gesellschaft ebenso wie in die Arbeitswelt. Der Kanton Luzern setzt sich bereits heute aktiv und mit erheblichen Ressourcen für die Integration und insbesondere für die Sprachförderung einsetzt. Diese bestehenden Angebote sollen weiterhin gezielt und wirksam eingesetzt werden. Einen zusätzlichen Ausbau über die bereits vorgesehenen Massnahmen hinaus erachten Fraktion und Parlament im Moment nicht zwingend als notwendig.

Im Fokus stand in der Debatte der Antrag, den bis anhin zeitlich nicht begrenzten und kostenlosen Bezug von Dolmetschdiensten zu prüfen. Dabei sollte in erster Linie eine zeitliche Vorgabe definiert werden. Aus Sicht Postulanten sei eine klare, transparente Erwartungshaltung gegenüber Bezüger/innen beim Bezug von Dolmetschdiensten vertretbar. Wer in die wichtige Integration viel Geld investiere, solle diesbezüglich auch für bestmögliche Wirkung sorgen. Die Mehrheit des Rates sah aber von einer zeitlichen Begrenzung ab.

Der Antrag des Regierungsrats auf teilweise Erheblichkeit des Postulats wurde jedoch deutlich gestützt mit 96 Ja zu 12 Nein.

Ausgleichszahlungen Pflegeinitiative

Die Mitte Kantonsrat LU, Luca Boog, Gunzwil

Entlastung Notfallversorgung

Die Mitte Kantonsrätin LU, Karin Stadelmann, Luzern

Steuerabzug energetischer Sanierungen

Die Mitte Kantonsrätin LU, Karin Stadelmann, Luzern

 

Steuerabzüge für energetische Sanierungen sichern – dank der Mitte!

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts haben wir im Herbst 25 einen wichtigen Systemwechsel beschlossen. Jetzt gilt es, diesen Schritt sinnvoll für den Kanton Luzern weiterzudenken. Mir ist wichtig: Energetische Sanierungen müssen sich weiterhin lohnen. Denn sie sind zentral für unsere Klimaziele, senken langfristig Energiekosten und stärken das lokale Gewerbe.

Deshalb hat die Mitte gemeinsam mit anderen bürgerlichen Parteien das Postulat eingereicht mit dem Ziel, zu prüfen, ob die bestehenden Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen im Kanton Luzern erhalten bleiben können. Denn klar ist: Ohne Anreize wird weniger saniert – und das trifft am Ende uns alle.

Das Postulat wurde klar überweisen – was mich sehr freut! Das ist ein wichtiger Schritt, um ökologische Verantwortung und finanzielle Stabilität miteinander zu verbinden.

Verhinderung von Femiziden

Die Mitte Kantonsrätin LU, Melissa Frey, Buchrain

 

Zunehmende Femizide gelten als strukturelle Gewalt und erfordern Prävention, Opferschutz und Zusammenarbeit. Luzerns Aktionsplan und elektronische Überwachung zeigen Ansätze, nationale Koordination bleibt zentral.

Die zunehmende öffentliche Wahrnehmung von Femiziden verdeutlicht den dringenden politischen Handlungsbedarf im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt. Diese Taten sind keine Einzelfälle mehr, 34 Frauen oder Mädchen wurden aufgrund ihres Geschlechts in der Schweiz im Jahr 2025 getötet.

Mit dem am 26. November 2024 verabschiedeten Aktions- und Massnahmenplan hat der Luzerner Kantonsrat wichtige Schritte eingeleitet. Im Fokus stehen Prävention durch Sensibilisierungskampagnen, der Ausbau von Unterstützungs- und Schutzangeboten für Betroffene sowie die gezielte Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen in zentralen Institutionen wie Polizei, Justiz, Gesundheits- und Bildungswesen.

Jedoch genügt dies? Im politischen Diskurs gewinnt zudem die Einführung elektronischer Überwachungssysteme an Bedeutung. Der Regierungsrat unterstützt in der Antwort meiner Anfrage entsprechende Ansätze, da diese den Schutz gefährdeter Personen durch Echtzeitüberwachung und rasche Interventionen verbessern können. Gleichzeitig wird betont, dass solche Instrumente nur im Rahmen eines umfassenden Schutzkonzepts wirksam sind.

Für eine nachhaltige und effektive Umsetzung wird eine koordinierte Lösung auf nationaler Ebene als entscheidend erachtet. Eine rein kantonale Umsetzung würde die Wirkung solcher Massnahmen deutlich einschränken.

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