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Rückblick Januar Session 2024

1. Februar 2024 – Rückblick, Steuergesetzrevision, Umsetzung Pflegeinitiative, Wahl Staatsanwältin, Noten an Schulen, Einführung Berufsbildungsfonds, Externe Überprüfung Betriebskosten Luzerner Theater, Standesinitiative Bekämpfung Hausärztemangel

Rückblick Fraktionschef

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf

Steuergesetzrevision

Die Mitte Kantonsrätin LU, Helen Affentranger-Aregger, Buttisholz

Umsetzung Pflegeinitiative

Die Mitte Kantonsrat LU, Carlo Piani, Sursee

Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der Ausbildungsoffensive – hat der Bund ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erlassen. Dieses soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.

Die Mitte unterstützt die geplante Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflegeberufe und erkennt die Pflege als einen wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung an. Die geplanten Maßnahmen werden als wichtig erachtet, um ausreichend diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung zu stellen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Insbesondere ausgebildete Fachkräfte auf Sekundarstufe II (Fachpersonen Gesundheit und Betreuung) werden als Grundvoraussetzung für Studierende auf Tertiärstufe betrachtet, insbesondere in der Langzeitpflege. Trotz der Ausrichtung des Einführungsgesetzes auf Niveau höhere Fachschule und Fachhochschule fordert Die Mitte die Regierung auf, im Rahmen der Ausbildungsoffensive auch bei den Grundausbildungen Spielraum auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen.

Die Mitte hält eine Unterscheidung zwischen Spitex-Organisationen, Pflegeheimen und Spitälern für nicht zielführend und fordert, dass Beiträge zur praktischen Ausbildung unabhängig vom Ausbildungsbetrieb geleistet werden sollten. Die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Höheren Fachschulen wird als sinnvoll erachtet, besonders wenn im Kanton Luzern entsprechende Angebote fehlen.

Die Reduzierung der Ausgleichszahlung auf 100% wird begrüßt, da sie als ausreichend hoch angesehen wird, um Betriebe zur Erfüllung ihrer Ausbildungsverpflichtung zu drängen.

Die Mitte befürwortet eine Regelung, die Pflegefachleute nach ihrer Aus- und Weiterbildung für eine gewisse Zeit zur Weiterarbeit verpflichtet, um Weiterbildungsbeiträge geltend machen zu können. Es wird als wichtig erachtet, bezogene Ausbildungsbeiträge für die vergangene Studienzeit im Falle eines Abbruchs zurückzuzahlen, um die Bedeutung der Weiterbildung zu unterstreichen.

Die Mitte bedauert, dass der Regierungsrat sich gegen das Zentralschweizerische Modell für die Ablösung der Ausbildungsbeiträge entschieden hat, hält aber fest, dass sie diesen Ansatz wieder aufnehmen werden, sollte er auf Bundesebene Akzeptanz finden und finanziell unterstützt werden. Die Regierung wird beauftragt, eine Umsetzung zu prüfen.

Der Rat stimmte dem Einführungsgesetz mit 92 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen zu.

Wahl Staatsanwältin 

Céline Vonesch aus Kriens ist neue Staatsanwältin 
Am Montag wählte der Kantonsrat Céline Vonesch (Die Mitte) glanzvoll als neue Staatsanwältin als Nachfolge von Stefan Ruesch (Die Mitte). Wir gratulieren Céline herzlich zur Wahl und wünschen ihr viel Freude und Befriedigung bei der neuen Aufgabe.

Noten an Schulen

Die Mitte Kantonsrätin LU, Karin Stadelmann, Luzern

Einrichtung eines Berufsbildungsfonds

Die Mitte Kantonsrätin LU, Gabriela Schnider-Schnider, Schüpfheim

Für einmal demonstrierte der Kantonsrat seltene Einigkeit: Mit 104 : 0 hat das Parlament die Motion M 12 für die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds gutgeheissen.

Parlamentsmitglieder aus verschiedenen Fraktionen fordern mit ihrer Unterzeichnung von M 12 die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds, wie ihn acht Kantone in der einen oder anderen Form bereits kennen. Grund dafür sind strukturelle Probleme in der beruflichen Grundbildung. So engagieren sich die einen Betriebe aktiv in der Ausbildung von künftigen Berufsleuten, während andere Firmen als Trittbrettfahrer von den top ausgebildeten Fachkräften profitieren.

Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind gefordert, weil es in zahlreichen Ausbildungsstätten zunehmend an zeitlichen und finanziellen Ressourcen mangelt. Die steigenden Anforderungen, nicht selten ausgelöst durch Reformen, sind eine echte Herausforderung für die Lehrbetriebe, die Zentren für überbetriebliche Kurse (üK) und die Qualifikationsverfahren.

Die Betriebe sollen jetzt gestärkt werden, damit für die kommenden geburtenstarken Jahrgänge mittelfristig genügend Lehrstellen geschaffen werden können. Das Parlament erachtet die Einrichtung eines kantonalen Berufsbildungsfonds als solidarische Massnahme zur Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung insbesondere für Betriebe ohne eigene Branchenlösung. Der Kanton und die Gemeinden als Ausbildner werden selber weder einzahlen noch nutzniessen. Der Berufsbildungsfonds soll von der Wirtschaft für die Wirtschaft Wirkung entfalten. Ausnahmen und weitere Einzelheiten werden im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung geregelt.

Externe Überprüfung Betriebskosten Luzerner Theater

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf

Standesinitiative Bekämpfung Hausarztmangel

Die Mitte Kantonsrat LU, Stephan Schärli, Menzberg

Die Motion verlangt vom Regierungsrat, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, um die Anzahl Studienplätze in der Humanmedizin zu erhöhen und eine Alternative zum geltenden Numerus Clausus als Zulassungskriterium zum Medizinstudium zu prüfen. Die ärztliche Ausbildung erfolgt an den Universitäten. Wie viele Ausbildungsplätze dort angeboten werden, entscheidet nicht der Bund, sondern die Standortkantone der jeweiligen Universitäten im Rahmen ihrer Trägerautonomie. Der Bund verfügt hier über keine Kompetenzen. Ob der Zugang zum Medizinstudium an den Universitäten beschränkt wird (Numerus clausus) und welcher Eignungstest dabei zur Auswahl der künftigen Studierenden verwendet wird, ist ebenfalls alleinige Sache der Standortkantone und nicht des Bundes. Schliesslich und vor allem aber führt eine blosse Erhöhung der Anzahl Studienplätze für das Medizinstudium nicht automatisch zu einer Erhöhung der Anzahl Hausärztinnen und -ärzte. Dafür müssen andere Ansätze gesucht werden, um die Studierenden und Weiterzubildenden gezielt für die ärztliche Grundversorgung zu motivieren. Daher wird die Mitte diese Motion zur Standes initiative ablehnen.

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