Umsetzung Pflegeinitiative
Die Mitte Kantonsrat LU, Carlo Piani, Sursee
Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der Ausbildungsoffensive – hat der Bund ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erlassen. Dieses soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Die Mitte unterstützt die geplante Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflegeberufe und erkennt die Pflege als einen wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung an. Die geplanten Maßnahmen werden als wichtig erachtet, um ausreichend diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung zu stellen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Insbesondere ausgebildete Fachkräfte auf Sekundarstufe II (Fachpersonen Gesundheit und Betreuung) werden als Grundvoraussetzung für Studierende auf Tertiärstufe betrachtet, insbesondere in der Langzeitpflege. Trotz der Ausrichtung des Einführungsgesetzes auf Niveau höhere Fachschule und Fachhochschule fordert Die Mitte die Regierung auf, im Rahmen der Ausbildungsoffensive auch bei den Grundausbildungen Spielraum auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen.
Die Mitte hält eine Unterscheidung zwischen Spitex-Organisationen, Pflegeheimen und Spitälern für nicht zielführend und fordert, dass Beiträge zur praktischen Ausbildung unabhängig vom Ausbildungsbetrieb geleistet werden sollten. Die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Höheren Fachschulen wird als sinnvoll erachtet, besonders wenn im Kanton Luzern entsprechende Angebote fehlen.
Die Reduzierung der Ausgleichszahlung auf 100% wird begrüßt, da sie als ausreichend hoch angesehen wird, um Betriebe zur Erfüllung ihrer Ausbildungsverpflichtung zu drängen.
Die Mitte befürwortet eine Regelung, die Pflegefachleute nach ihrer Aus- und Weiterbildung für eine gewisse Zeit zur Weiterarbeit verpflichtet, um Weiterbildungsbeiträge geltend machen zu können. Es wird als wichtig erachtet, bezogene Ausbildungsbeiträge für die vergangene Studienzeit im Falle eines Abbruchs zurückzuzahlen, um die Bedeutung der Weiterbildung zu unterstreichen.
Die Mitte bedauert, dass der Regierungsrat sich gegen das Zentralschweizerische Modell für die Ablösung der Ausbildungsbeiträge entschieden hat, hält aber fest, dass sie diesen Ansatz wieder aufnehmen werden, sollte er auf Bundesebene Akzeptanz finden und finanziell unterstützt werden. Die Regierung wird beauftragt, eine Umsetzung zu prüfen.
Der Rat stimmte dem Einführungsgesetz mit 92 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen zu.