Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Rückblick Dezember Session 2025

4. Dezember 2025 – Rückblick vom Fraktionschef, Finanzpolitik , Handyverbot, Digitale Energiezwillinge, Persönliches Steuerkonto auf my.lu.ch, Standesinitiative Flüchtlinge, Eindämmung Schwarzarbeit, Bevölkerungswachstum, Unterstützung ältere Menschen, Palliativ-Grundversorgung, Krankenkassenprämien und EFAS, Personelles  

Rückblick vom Fraktionschef

Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte, Adrian Nussbaum, Hochdorf

Finanzpolitik

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Piazza, Malters

Warum Luzern jetzt eine zurückhaltende Ausgabenpolitik braucht

In der Dezembersession hat der Kantonsrat das überarbeitete Budget 2026 mit einer gezielten Ausgabenpriorisierung seitens der Regierung beschlossen. Die Ausgabensteigerung wird von 394 auf 374 Mio. Franken reduziert. Aus dem ursprünglich von der Regierung geplanten Defizit wird damit ein Überschuss. Im Video erklären wir, warum sich der öffentliche Sektor wieder mehr an realwirtschaftlichen Orientierungsgrössen ausgerichtet und warum das Finanzleitbild aktualisiert werden soll. Auch legen wir dar, warum in Zukunft eine zurückhaltendere Ausgabenpolitik wichtig dafür ist, dass Luzern finanziell resilient bleibt.

Handyverbot

Die Mitte Kantonsrat LU, Tobias Käch, Emmen

 

Mitte fordert sinnvollen Umgang mit Handys, kein kantonales Pauschalverbot

Mittels eines Postulats wurde von der SVP gefordert, ein pauschales Handyverbot für die Volksschule einzuführen. Die Mitte fordert einen sinnvollen Umgang mit Handys und Online-Inhalten und kein Pauschalverbot. Eltern brauchen Unterstützung – nicht nur in Erziehungsfragen, sondern auch beim Verstehen, was ihre Kinder online erleben und was dies bewirkt. Hier braucht es verstärkte Massnahmen vom Kanton.

Wir alle wollen nur das Beste für den Luzerner Nachwuchs: gesunde und kreative Kinder und Jugendliche – da sind wir uns einig. Aber wie wir dahin kommen, da gehen die Meinungen auseinander.

Ein kantonales Handyverbot für die Volksschule? Das klingt auf den ersten Blick verlockend, denn andere Kantone kennen dies bereits. Doch stellt dies eine Scheinlösung dar, denn die Probleme entstehen primär nicht im Schulzimmer, sondern zuhause. Die Inhalte auf dem Handy bekommen mehr Aufmerksamkeit als Hausaufgaben, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und das reale Leben. Doch ist es nicht die Schule, die die Kinder mit Handys ausrüstet, sondern es sind die Eltern. Darum muss aus unserer Sicht auch bei den Eltern angesetzt werden. Eltern beschaffen die Geräte mit guten Absichten, allerdings mit teilweise dramatischen Folgen. Statt Abenteuer mit Freunden im Wald gibt’s GPS-Tracking im Quartier mit Alarmen, wenn vermeintlich sichere Zonen verlassen werden. Wir sind der Meinung, dass Kinder so nicht lernen, selbstständig die Herausforderungen des Lebens zu bewältigen.

Schulen und Gemeinden haben längst eigene, pädagogisch sinnvolle Lösungen für den Umgang mit Handys gefunden, darum braucht es keine kantonale Lösung.

Prävention und Bildung sind wichtig. Eltern brauchen Unterstützung – nicht nur in Erziehungsfragen, sondern auch beim Verstehen, was ihre Kinder online erleben und was dies bewirkt. Hier braucht es verstärkte Massnahmen vom Kanton.

Wir Erwachsene müssen uns aber selbst bei der Nase nehmen. Sind wir gute Vorbilder? Im Ratssaal, im Zug, im Bus, aber leider auch im Auto, auf dem Velo oder dem e-Trotti: überall ist das Handy stehts zur oder in der Hand. Man senkt die Köpfe nicht mehr in der Kirche, sondern vor dem Handy. Bei der Bildung und Prävention kann also nicht nur auf die jungen Eltern gezielt werden, sondern sie geht uns alle an.

Ein kantonales Verbot ersetzt keine Erziehung. Die ist Sache der Eltern und diese wollen wir unterstützen. Wir wollten den Vorstoss «teilweise Erheblich» überweisen, da wir eine einzelne Forderung des Postulanten nach mehr Prävention unterstützen. Da der Postulant aber ebenfalls eine teilweise Überweisung beantragt hat, und damit nur ein Verbot in der Schule und nicht auch auf dem Schulweg forderte, haben wir das Postulat ablehnen müssen. Die Regierung hat den Punkt der Prävention aber mitgenommen.

Digitale Energiezwillinge

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Piazza, Malters

 

Dank künstlicher Intelligenz Energie- und Kosteneinsparungen in kantonalen Liegenschaften ermöglichen.

Die Mitte bittet den Regierungsrat, die Einführung eines sogenannten digitalen Energiezwillings in den kantonalen Liegenschaften zu prüfen. Der digitale Energiezwilling nutzt künstliche Intelligenz zum Sparen von Energie und Kosten sowie zur Reduktion des CO2-Austosses.

Ein digitaler Energiezwilling überwacht und steuert die Gebäudetechnik mit künstlicher Intelligenz vorausschauend. Wie Beispiele in Gebäuden der Hochschule Luzern und der SUVA zeigen, lassen sich dadurch den Energieverbrauch sowie die Energiekosten um bis zu rund 20 Prozent senken. Insbesondere die konkrete Umsetzung an der Hochschule Luzern zeigt es: Die Technologie des digitalen Energiezwillings ist reif und funktioniert – und ermöglicht spürbare Effizienzgewinne. Gleichzeitig wird die Betriebssicherheit erhöht und der Komfort verbessert.

Unserer Ansicht nach kann und soll ein digitaler Zwilling bei ausgewählten kantonalen Liegenschaften, bei denen sich dieser lohnt, eingeführt werden. Ein mögliches Pilotprojekt könnte das neue Sicherheitszentrum in Rothenburg sein.

Im Kern geht es beim digitalen Energiezwilling wie erwähnt ums Sparen von Energie und Kosten sowie um die Reduktion des CO2-Ausstosses. Darüber hinaus setzt der Kanton Luzern aber auch ein starkes Signal: Er übernimmt Verantwortung und stärkt seine Vorbildfunktion in der Energieeffizienz. Das Postulat wurde an der Dezembersession teilweise erheblich als Postulat angenommen.

Persönliches Steuerkonto auf my.lu.ch

Die Mitte Kantonsrätin LU, Karin Stadelmann, Luzern

Standesinitiative Flüchtlinge

Die Mitte Kantonsrat LU, Stephan Schärli, Menznau

Eindämmung Schwarzarbeit

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Piazza, Malters

 

Die Mitte fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, mit welchen konkreten Massnahmen Schwarzarbeit im Bereich der privaten Haushaltshilfen - insbesondere bei Reinigungskräften - wirksam eingedämmt werden kann. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie korrektes Verhalten von Haushalten gezielt gefördert und attraktiver gemacht werden kann als Schwarzarbeit.

Schwarzarbeit trifft vor allem Frauen: Wer ohne Anmeldung arbeitet, hat keine AHV-Beiträge, keine Unfallversicherung, keine Lohnfortzahlung – und bleibt entsprechend verletzlich. Gleichzeitig entstehen Nachteile für Haushalte, die ihre Reinigungskräfte korrekt anstellen. Studien gehen schweizweit von rund 75’000 nicht angemeldeten Reinigungskräften und rund 320 Millionen Franken aus, die den Sozialversicherungen entgehen – auch im Kanton Luzern reden wir damit von Millionenbeträgen. Runtergerechnet auf Luzern wären das in unserem Kanton rund 3‘750 schwarz arbeitende Reinigungskräfte und etwa 16 Mio. Franken an nicht einbezahlten Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Postulat verlangt die Prüfung wirksamer Anreize und einer gezielten Informationskampagne: zum Beispiel einen klar begrenzten, kleinen Steuerabzug für legal angestellte Reinigungskräfte. So werden Haushalte belohnt, die korrekt handeln, der Preisunterschied zur Schwarzarbeit sinkt, und jeder zusätzliche legale Job stärkt Sozialversicherungen und Rechtssicherheit. Davon profitieren sowohl die betroffenen Reinigungskräfte wie auch die Haushalte.

Der Kantonsrat hat das Postulat an der Dezembersession teilweise erheblich erklärt. Der Regierungsrat hat den Auftrag aufgenommen, eine Informationskampagne zu machen. Die Mitte-Fraktion freut sich darüber und hofft, dass wir im Kanton Luzern beim Kampf für die Verringerung der Schwarzarbeit in diesem Bereich und der Förderung von sicheren, geregelten Arbeitsverhältnissen damit einen wertvollen Schritt weiterkommen.

Bevölkerungswachstum

Die Mitte Kantonsrat LU, David Affentranger, Müswangen

 

Bevölkerungswachstum Luzern: Chancen, Herausforderungen und unsere nächsten Schritte

Das hohe Bevölkerungswachstum im Kanton Luzern beschäftigt uns alle. Meine Anfrage A446 sowie weitere Vorstösse zeigen klar: Wir wollen verstehen, warum Luzern so stark wächst, was das für Gemeinden und Regionen bedeutet und welche Steuerungsmöglichkeiten überhaupt bestehen.

Der Regierungsrat bestätigt, dass Luzern dank Wirtschaftskraft, guter Infrastruktur und hoher Lebensqualität attraktiv bleibt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass langfristige Prognosen stets mit Unsicherheiten verbunden sind. Darum setzt der Kanton seit Jahren auf eine Kombination aus klaren strategischen Zielen und flexiblen Instrumenten: Kantonsstrategie, Planungsberichte, Legislaturprogramm und AFP. Diese bilden eine robuste Grundlage, um Chancen zu nutzen und Herausforderungen in Mobilität, Schule, Gesundheit, Raumplanung und Alterspolitik gezielt anzugehen.

  • Zu einzelnen Fragen zeigt sich:
    Gemeinden tragen die Hauptverantwortung für Schul- und Gesundheitsinfrastruktur
  • Die Mobilität wird auf die Perspektiven 2050 und zentrale Projekte wie Bypass und Durchgangsbahnhof abgestützt.
  • Eine fixe Obergrenze für die Bevölkerung gibt es nicht – sie ist politisch auszuhandeln und hängt von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklungen ab.

Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt. Unser Ziel bleibt, für alle Regionen tragbare Lösungen zu finden. Darum prüfen wir aktuell, ob zusätzliche Entscheidungsgrundlagen im Bereich Bevölkerungsentwicklung nötig sind, in welchem Rahmen diese erarbeitet werden sollen und welche Steuerungsinstrumente uns zu Verfügung stehen und angemessen eingesetzt werden können.

Unterstützung ältere Menschen

Die Mitte Kantonsrat LU, Daniel Rüttimann, Hochdorf

 

Kantonsrat setzt ein Zeichen beim Thema «Wohnraum»

Der Kantonsrat hat in der Dezember-Session mein Postulat P390 nach angeregter Diskussion letztlich mit 57 zu 54 Stimmen als teilweise erheblich überwiesen. Der Vorstoss verlangte eine gezielte Unterstützung und Beratung für ältere Menschen bei ihrer Wohn- und Lebensform sowie bei deren Veränderungsprozessen.

Die aktuelle Lage im Wohnungsmarkt im Kanton Luzern ist angespannt: Eine anhaltende Knappheit an Wohnraum, dazu aufgrund der Nachfrage steigende Miet- und Kaufpreise, führen dazu, dass Zuzüger/innen, junge Menschen oder Familien nur schwer eine neue oder geeignete Wohnung finden. Die Leerwohnungsziffer ist seit vielen Jahren sehr niedrig.

Rund ein Drittel der Personen über 65 Jahre lebt allein, was gleichbedeutend mit einem hohen Wohnflächenverbrauch ist. Und bei Personen über 80 Jahre ist der Anteil an unterbelegten Wohnungen nochmals höher. Es lohnt sich also, die aktuelle Situation bestmöglich zu verbessern. Viele Personen beispielsweise können und wollen aus finanziellen Gründen aus ihrer grossen Wohnung oder Ihrem Eigenheim nicht ausziehen, weil für sie die geeignete, kleinere Wohnung, bestenfalls mit Dienstleistungen kombiniert, vielfach zu teuer ist. Das Postulat forderte eine Koordination und Unterstützung auf kantonaler Ebene, in Ergänzung und guter Absprache zu den bestehenden Angeboten. Die Zuständigkeit bei den Altersthemen und der Gesundheit liegt weiterhin bei den einzelnen Gemeinden. Doch gerade beim Thema Wohnungsmarkt setzte der Kantonsrat somit ein Zeichen, diese auch übergeordnet unterstützend zu begleiten. Das Thema «Wohnraum» wird die Luzerner Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten herausfordern, was zudem auch im kantonalen Richtplan erwähnt ist.

Palliativ-Grundversorgung

Die Mitte Kantonsrätin LU, Gerda Jung, Hildisrieden

 

Der Vorstoss, über die Förderung der Palliative-Grundversorgung im Kanton Luzern hatte zum Ziel, dass der Kanton die Verantwortung mit den Gemeinden, im Netz wahrgenommen und so den Kreis in der Palliativversorgung geschlossen hätte.

Mit der Förderung der Palliative-Grundversorgung sollten die Netzwerke im Kanton, welche durch den Verein Palliative Luzern und den Freiwilligen in den Regionen des Kantons, für ihr Wirken gestärkt werden. Die Regierung nannte es in ihrer Begründung selber auch: Die Netzwerke haben den Zweck, einen flächendeckenden Zugang zu Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung sicherzustellen, Versorgungslücken zu schliessen, Palliativpatientinnen und -patienten frühzeitig zu identifizieren, die interdisziplinäre und interorganisationale Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsame Arbeitsinstrumente zu erarbeiteten, ein gemeinsames Palliative-Care-Verständnisses zu entwickeln und die Bevölkerung zur Palliative Care zu sensibilisieren. Palliative-Care-Netzwerke nehmen damit zentrale und wertvolle Schnittstellenfunktion in der Palliativversorgung wahr.

Im Jahr 2027 wurde die mobile Palliativversorgung, heute Palliative plus, im Gesetz aufgenommen und ab 2018 hat der Kanton zusammen mit den Gemeinden die Finanzierung geregelt. Palliativ Plus schliesst heute eine grosse professionelle Lücke in der ambulanten und stationären Versorgungsaufgabe, wenn es um den Abschied des Menschen geht.

Die Palliativ-Netzwerke unterstützen dabei Palliativ Plus. Mein Vorstoss forderte, dass diese in der Zukunft, wie Palliative Plus, durch die Verantwortlichkeit des Kantons und aller Gemeinde im Kanton Luzern erhalten bleiben. Strukturell und mit wenig finanziellen Mitteln.

Leider waren der Rat und die Regierung nicht bereit das Anliegen in diesem Sinne um zu setzten. Die Regierung sieht wohl die Notwendigkeit, gibt jedoch die Verantwortung der Zuständigkeit voll an die Gemeinden ab und will ihren Beitrag in der Sensibilisierung leisten.

Krankenkassenprämien und EFAS

Die Mitte Kantonsrätin LU, Karin Stadelmann, Luzern und
Die Mitte Kantonsrat LU, Carlo Piani, Sursee

Bezahlbare Gesundheit gelingt nur, wenn wir die Ursachen anpacken – nicht mit kurzfristigen Symptombekämpfungen.
Die Mitte Luzern setzt auf nachhaltige Lösungen: Entlastung für Familien, Mittelstand und Gemeinden sowie eine starke Versorgung im ganzen Kanton. Deshalb wollen wir wissen, wie EFAS zukünftig wirkt – und weshalb ein Prämiendeckel der falsche Weg ist.

Personelles

Rücktritt Markus Bucher, Gunzwil

Engagiere dich