Planlose Regierung will nicht nachvollziehbare Fristerstreckung
6. Mai 2025 – Die Mitte Kanton Luzern nimmt enttäuscht von der Botschaft B48 der Luzerner Regierung zur kantonalen Volksinitiative «Gegen Fangewalt» Kenntnis. Die Kantonsexekutive scheint mit der Thematik überfordert und planlos unterwegs zu sein. Denn das vom Kanton vorliegende Gutachten bestätigt die rechtlich machbare Umsetzung der Initiative, entgegen früheren Aussagen des Kantons. Ohne weitere und konkrete Details, in welche Richtung ein allfälliger Gegenvorschlag gehen könnte, wird Die Mitte eine Fristerstreckung klar ablehnen. Dann soll das Volk möglichst zeitnah über das Initiativbegehren befinden.
Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet mit der Botschaft 48 «Gesetzesinitiative Gegen Fan-Gewalt» dem Kantonsrat die erste Beratung der 2024 eingereichten Mitte-Volksinitiative. Darin beantragt die Exekutive beim Kantonsparlament, die Initiative als teilungültig zu empfehlen, da gewisse Elemente gemäss Einschätzungen des Kantons mit den Grundrechten nicht vereinbar seien. Die gültig verbleibenden Elemente will der Regierungsrat in Form eines Gegenvorschlags aufnehmen. Für diese Ausarbeitung beantragt er dem Kantonsrat eine Fristerstreckung von einem weiteren Jahr. Die Botschaft wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Sie zeigt: Der Regierungsrat scheint eher überfordert und planlos. In keiner Weise wird erkennbar, in welche Richtung ein Gegenvorschlag gehen könnte – offenbar soll das heikle Thema erneut auf die lange Bank geschoben werden.
Grünes Licht bei den rechtlichen Rahmenbedingungen
Erfreut nimmt Die Mitte Kanton Luzern zur Kenntnis, dass die kantonale Gesetzgebung das bestehende Hooligan-Konkordat ergänzen kann, ohne dass dieses gekündigt werden muss. Diese Einschätzung wurde bei der ersten Vorprüfung vom Kanton anders beurteilt. Das in der Botschaft zitierte Rechtsgutachten stärkt somit die Haltung der Mitte für gewaltfreie Sportanlässe auf Luzerner Kantonsgebiet. Jene drei von neun Punkten, welche gemäss dem Rechtsgutachten als ungültig erklärt werden sollen, wird das Initiativkomitee im Detail überprüfen lassen. Fast ironisch wirkt: Ausgerechnet jene Massnamen, die als ungültig bezeichneten werden, unterstützt die Regierung in vorgängigen Aussagen.
Das vorliegende Rechtsgutachten sagt aber auch in aller Deutlichkeit, dass die sechs Punkte, welche klar als gültig ausgewiesen werden, «nach wie vor ein sinnvolles Ganzes ergeben um den verfolgten Zweck, schärfere Massnahmen gegen Fan-Gewalt zu ergreifen, zu erreichen».
Die Mitte Kanton Luzern stellt fest, dass auch im Falle, dass das Parlament die Teilungültigkeit stützt, an der Initiative festgehalten werden kann. Die Ziele der Initiative sind auf keinen Fall gefährdet. Denn selbst mit den sechs verbleibenden Eckwerten der Initiative würde es gelingen, Hooligans aus der Anonymität herauszubringen, mit den zwingend vorgeschriebenen An- und Rückreisekonzepte eine höhere Verantwortungspflicht der Heim- und Gastclubs zu bewirken und das als Ultima Ratio eine Pflicht für verbindliches Kaskadenmodell einzuführen.
Ein klarer Plan wird gefordert
Erstaunt und enttäuscht ist Die Mitte Kanton Luzern über das aktuelle Vorgehen der Regierung. Diese hat nun ein Jahr benötigt, um zu informieren, dass sie einen Gegenvorschlag möchte aber offensichtlich keinen Plan hat, wie ein solcher aussehen könnte. Die Mitte akzeptiert nicht, dass das Thema nun noch einmal auf die lange Bank geschoben wird und verlangt einen konkreten Vorschlag der Regierung. Dieser soll klar und verbindlich festlegen, bis wann ein allfälliger Gegenvorschlag auf dem Tisch ist und vor allem, was dieser beinhaltet. Ohne einen konkreten Plan wird Die Mitte die beantragte Fristerstreckung ablehnen. Dann ist es am Volk zu entscheiden, ob striktere Massnahmen gegen gewaltsame «Fans» ergriffen werden sollen. Die Mitte ist überzeugt, dass ihr Anliegen breite Zustimmung in der Bevölkerung finden wird.
