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Nein zur VI «Für Freiheit und Körperliche Unversehrtheit»

Am 9. Juni 2024 findet die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» statt. Die Initiantinnen und Initianten fordern, dass der Staat das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit nur dann einschränken darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Die Mitte Kanton Luzern lehnt die Initiative aus den folgenden Gründen ab.

Die Initiative meint die Impfung, geht aber weit darüber hinaus

  • Der Wortlaut der Initiative enthält keinen Bezug zu Impfungen und keine thematische Einschränkung und muss deshalb breiter interpretiert werden.
  • Isoliert betrachtet könnte die vorgeschlagene Regelung bedeuten, dass beispielsweise die Polizei keine Verdächtigen mehr festnehmen dürfte, ohne dass die betroffenen Personen zustimmen.

Niemand darf heute in der Schweiz gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden

  • Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person.
  • Bei der Abstimmung über das Epidemiengesetz im Jahr 2013 hat sich die Stimmbevölkerung klar für die Möglichkeit eines beschränkten Impfobligatoriums ausgesprochen.
  • Das Obligatorium kam auf Bundesebene noch nie zur Anwendung. Weder während der H1N1-Pandemie 2009 noch in der Covid-19-Pandemie wurde vom Bund oder von den Kantonen ein Impfobligatorium ins Auge gefasst.

Die Initiative erschwert die Bekämpfung einer Pandemie

  • Eine Differenzierung nach Impf- und Immunstatus soll gemäss Initiative nicht mehr zulässig sein. So könnten im Fall einer Pandemie weitergehende Eindämmungsmassnahmen wie zum Beispiel Betriebsschliessungen erforderlich sein. Eine Differenzierung nach dem Impf- oder Immunstatus ist das mildere Mittel.

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