Das Spitalgesetz schafft Sicherheit und Vertrauen
Gesundheit ist unser höchstes Gut. Die Bundesverfassung legt fest, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen müssen. Das revidierte Spitalgesetz setzt diese Forderung um und sichert die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung unabhängig vom Wohnort für die ganze Luzerner Bevölkerung. Damit wird die Versorgungssicherheit für alle gewährleistet und das verloren gegangene Vertrauen aufgrund von früheren Abbauplänen wieder hergestellt. Mehr Bei einem Nein droht ein Leistungsabbau, der den Service Public und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet. Das überarbeitete Spitalgesetz ist der Schlüssel, um die medizinische Grundversorgung für die Luzerner Bevölkerung auch in Zukunft zu sichern. Zudem schafft es die Grundlage für eine transparente Finanzierung.