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Namenswechsel: Schiedsgericht stützt Vorgehen der kantonalen Parteileitung

19. August 2021 – Die Parteileitung der CVP Kanton Luzern hat Kenntnis genommen vom Schiedsspruch des Parteischiedsgerichts im Zusammenhang mit der konsultativen Basisumfrage betr. Namenswechsel. Mit dem Rechtsspruch Schiedsgerichts wird sowohl das Verfahren der kantonalen Parteileitung wie auch die Resultatsveröffentlichung der konsultativen Basis-Namensumfrage gestützt.

Gute Rücklaufquote

Die Parteileitung der CVP Kanton Luzern hat – gestützt auf die Kantonalen Statuten – im Frühjahr 2021 eine konsultative Basisumfrage bei über 17’000 Personen zum künftigen Namen der CVP Kanton Luzern durchgeführt. Für die Kantonale Parteileitung war die partizipative Mitsprache der breiten Bevölkerung bei diesem wichtigen Entscheid wichtig. Ähnliche Basisumfragen wurden in früheren Jahren auch schon bei politischen Themen durchgeführt. Die Rücklaufquote darf mit über 17 Prozent als gut bezeichnet werden und übertrifft die Rücklaufquote der Basisumfrage der CVP Schweiz zum Namenswechsel (ca. 14 Prozent).

 

Vorgehen der kantonalen Parteileitung wird gestützt

Mit dem heutigen Rechtsspruch des Parteischiedsgerichts wurde das Verfahren zur Durchführung dieser konsultativen Basis-Umfrage und auch die Resultatsveröffentlichung endgültig legitimiert.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen anlässlich der konsultativen Basisumfrage haben sich 68.28 Prozent (1’995 Stimmen) für einen Namenswechsel ausgesprochen, 31.72 Prozent (927 Stimmen) haben die Frage mit NEIN beantwortet (18 Leerstimmen, 18 ungültige Stimmen).

Die Parteileitung CVP Kanton Luzern nimmt das Resultat der Basisumfrage zur Kenntnis und wird dies in die weiteren Überlegungen zum Namensprozess einfliessen lassen.

 

Endgültiger Namensentscheid durch die kantonalen Delegierten

Die CVP Kanton Luzern will den endgültigen Namensentscheid grundsätzlich an der nächsten kantonalen Delegiertenversammlung vom 6. September 2021 (19:30 Uhr, Braui Saal Hochdorf) fällen. Die kantonalen Delegierten sind hierfür abschliessend zuständig. Notwendig für einen entsprechenden Entscheid ist eine Zweidrittel-Mehrheit, da dies eine Statutenrevision erfordert. Sollte die dann aktuelle Corona-Situation dies nicht zulassen, wird die kant. Parteileitung entsprechende Alternativszenarien prüfen.

Dank an das Schiedsgericht

Die Parteileitung der CVP Kanton Luzern dankt dem Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Lukas Graf, Dagmersellen, für die Bereitschaft, diese statutarische Aufgabe zu übernehmen.

 

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