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Medienmitteilung AWG – Wirtschaft braucht Covid-19-Gesetz für Härtefallgelder

17. Mai 2021

Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) Luzern sagt Ja zum Covid-19-Gesetz. Ohne Gesetz könnten die Härtefallgelder nicht weitergeführt werden. Viele Luzerner KMU wären existenziell gefährdet.

Gegen das vom Bundesrat im Notrecht erlassene Covid-19-Gesetz ist das Referendum ergriffen worden. Das Gesetz ist auf sechs Monate beschränkt und läuft am 25. September aus. Damit der Bund und die Kantone auch ab 26. September 2021 die Wirtschaft mit Härtefallgeldern unterstützen können, ist die Annahme des Covid-19-Gesetzes entscheidend.

 

Ohne Gesetz keine Härtefallgelder

Für AWG-Präsident Josef Wyss kommt bei der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 13. Juni aus Sicht der Wirtschaft, der KMU, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nur ein Ja in Frage: «Ohne Gesetz können die für die Wirtschaft so essenziellen Härtefallmassnahmen nicht fortgesetzt werden.» Ein Nein könnte zum Aus vieler vor allem kleiner Betriebe führen, darunter auch Jungunternehmen und Startups. «Wir wollen eine Konkurswelle vermeiden», so Wyss. «Das ist aber in diesen harten Zeiten vor allem in bestimmten Branchen nur dank staatlicher Stützungsgelder möglich.» Wenn Betrieben vorzeitig der Schnauf ausgeht, verschwinden auch die entsprechenden Arbeits- und Ausbildungsplätze.

 

Bei Annahme: Nicht weitere Einschränkungen der Freiheit

Barbara Haas-Helfenstein vom AWG-Vorstand weist auf die Wirkungen dieses Gesetzes hin: «Dieses Gesetz ist vor allem die Grundlage für Härtefallzahlungen an Wirtschaft, Kultur und Sport.» Es gehe nicht um weitere Einschränkungen, Auflagen oder gar den Impfzwang. «Ein Nein würde nicht die Aufhebung der behördlichen Massnahmen bedeuten, wohl aber kämen Unternehmen bestimmter Branchen in existenzielle Schwierigkeiten.» Dies gelte es unbedingt zu vermeiden.

Autor

AWG KANTON LUZERN

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