Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Prämienschock – Die Mitte Luzern will handeln!

4. Oktober 2022 – Dringliche Motion namens Die Mitte Fraktion über die die Erhöhung des Versicherungsabzugs

Ausgangslage

Der Prämienschock sitzt tief, der Frust ist hoch. Der Bundesrat ist nicht gewillt, das willkürliche Prämienwachstum wirksam zu bekämpfen. Eine Kostenbremse im Gesundheitswesen, wie sie von der Die Mitte Schweiz vorgeschlagen wurde, ist dringender denn je. Die individuelle Prämienverbilligung ist ein gutes Instrument, um Personen mit tiefen Einkommen zu entlasten. Diese ist aber erstens nur Symptombekämpfung und zweitens nicht ein Allerheilmittel. Schon länger treffen die steigenden Prämien auch die Bevölkerung mit mittlerem Einkommen. Das kann so nicht mehr länger hingenommen werden. Der Mittelstand geht zu oft vergessen und diente zu lange als demütiger Finanzierer immer neuer Kosten. Dieses elegante Abwälzen ist nicht mehr zu verantworten, unfair und unanständig. Es braucht daher ergänzend zu den Prämienverbilligungen, von welchen primär die tiefen Einkommen profitieren, eine markante Erhöhung des Versicherungsabzugs. Die Mitte Kanton Luzern will mit der dringlichen Motion zur Erhöhung des Versicherungsabzugs den Mittelstand rasch und zielgerichtet entlasten.

Dringliche Motion namens Die Mitte Fraktion über die die Erhöhung des Versicherungsabzugs

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Pauschalabzüge in § 40 Abs. 1 Buchstabe g des Steuergesetzes des Kantons Luzern (Versicherungsabzug) zu erhöhen.

Begründung:

Gemäss § 40 Abs. 1 Buchstabe g Steuergesetz des Kantons Luzern können die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zum Gesamtbetrag von 4’900 Franken für verheiratete Personen und 2’500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen abgezogen werden. Diese Abzüge werden per 1. Januar 2023 angepasst (Ausgleich kalte Progression) und betragen ab 1. Januar 2023 5’000 Franken für verheiratete Personen und 2’600 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Der Abzug pro Kind bleibt unverändert bei 700 Franken.

Die Krankenversicherungsprämien sind in der Vergangenheit wesentlich stärker angestiegen als die kalte Progression. Das Gleiche gilt für das nächste Jahr und vermutungsweise auch für die kommenden Jahre. Im Kanton Luzern steigen die Prämien im Jahr 2023 im Durchschnitt um 5.9 Prozent. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit dem Versicherungsabzug noch andere Versicherungsbeträge abgedeckt werden.

Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, den Abzug deutlich zu erhöhen. Der Regierungsrat soll sich dabei an den Kantonen orientieren, welche diese Hausaufgaben bereits erledigt haben (z.B. SG, GR, TI, ZG, SZ oder GL). Allenfalls ist auch eine Indexierung dieses Abzuges zu prüfen.

Für Rückfragen

Engagiere dich