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Anfrage über die Grundversorgung im Kanton Luzern

5. Mai 2022 – Die öffentliche Hand ist verpflichtet, den Bewohnerinnen und Bewohner in unterschiedlichen Bereichen eine gute Grundversorgung anzubieten. Die Grundsätze dazu sind einerseits in der Kantonsverfassung verankert. Andererseits sind die Grundsätze mit folgenden Aussagen auch in der aktuellen Kantonsstrategie verankert: Luzern steht für Lebensqualität mit einer solidarischen Gesellschaft und einem wettbewerbsfähigen Leistungsangebot (Leitsatz 1) und Luzern steht für Zusammenhalt (Leitsatz 3). Allerdings ist vielfach nicht klar, was unter Grundversorgung zu verstehen und was dazu gehört.

Zum Thema Grundversorgung stellen sich folgende Fragen:

  1. Was gehört für den Luzerner Regierungsrat zur Grundversorgung?
  2. Wie ist die Strategie des Luzerner Regierungsrates bezüglich der Grundversorgung?
  3. Wie stellt der Kanton Luzern sicher, dass diese Bereiche der Grundversorgung allen Einwohnerinnen und Einwohner in gleicher Qualität und zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen?
  4. Wie steht der Kanton Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen in den verschiedenen Arten der Grundversorgung da?
  5. Falls aus Sicht der Luzerner Regierung Lücken im Bereich der Grundversorgung bestehen: wie gedenkt der Luzerner Regierungsrat diese zu schliessen?
  6. Da sich die Rahmenbedingungen und die Gesellschaft als Ganzes laufend verändern, können sich auch die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner an die Grundversorgung laufend ändern: wie stellt der Regierungsrat sicher, dass er über die sich verändernden Ansprüche an die Grundversorgung laufend den aktuellen Stand kennt?

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