Die Richtung stimmt, es braucht aber weiter Disziplin und Dialog
28. August 2024 – Die Mitte Kanton Luzern nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Finanzen des Kantons Luzern weiter sehr erfreulich entwickeln. Die bürgerliche Finanz- und Steuerstrategie funktioniert, und dies noch besser als bisher angenommen. Damit diese positive Entwicklung weiter geht, braucht es ein JA zur Steuergesetzrevision. Diese schafft die Basis für weitere erfolgreiche Jahre für den Kanton Luzern. Vor diesem Hintergrund ist es für Die Mitte aber wichtig, dass künftig auch die Gemeinden angemessen von den finanziellen Erfolgen des Kantons profitieren. Kritisch stellt Die Mitte im vorliegenden AFP jedoch fest, dass das erhebliche Ausgabenwachstum des Kantons weitergeht und die Forderungen des Parlaments der letztjährigen AFP-Beratung nicht eingehalten wurden.
Erfolgreiche Strategie fortsetzen
Die Zahlen im präsentierten AFP zeigen klar auf, dass die eingeschlagene Steuerstrategie, welche massgeblich durch Die Mitte, FDP und SVP geprägt wurde, besser funktioniert als bisher angenommen. Nun geht es für Die Mitte jedoch primär darum, diese Strategie konsequent fortzusetzen, damit der Kanton Luzern, die Gemeinden und damit auch die Bevölkerung und Unternehmen finanziell auch weiterhin in diesem Ausmass profitieren können. Die Basis für finanziell erfolgreiche Jahre in Zukunft ist die Annahme der Steuergesetzrevision, über welche das Luzerner Stimmvolk am 22. September 2024 an der Urne befindet. Denn die Revision schafft Rahmenbedingungen, damit der Kanton Luzern nicht an Standortattraktivität verliert und wichtige Arbeitsplätze und Steuereinnahmen im Kanton erhalten bleiben. Ein Nein zur Steuergesetzrevision würde bedeuten, dass langfristig die stark steigenden Steuereinnahmen der juristischen Personen verloren gehen und somit auch wichtige Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Gemeinden angemessen beteiligen
Die massiv höheren Mehreinnahmen der OECD-Mindestbesteuerung sind äusserst erfreulich und geben zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Für Die Mitte ist es ein zentrales Anliegen, dass die Gemeinden bei der «Verteilung dieser Gelder» angemessen berücksichtigt werden. Dieses Anliegen wird die Partei denn auch bei den künftigen Debatten, wie bspw. Teilrevision des Finanzausgleiches, dem Entwicklungsbericht, Totalrevision des Finanzausgleiches, etc. einfliessen lassen.
Zudem braucht es aus Sicht der Mitte eine Anpassung der im Steuergesetz vorgesehenen Verteilung dieser Mehreinnahmen. Diese Änderung muss kurzfristig und in Abgleich mit der anstehenden Teilrevision des Finanzausgleichsgesetz erfolgen, damit auch die Gemeinden kurzfristig und nicht erst in 7 bis 10 Jahren von den positiven finanziellen Entwicklungen profitieren können.
Die Mitte ist überzeugt, dass es dem Kanton nur gut geht, wenn es auch den Gemeinden finanziell gut geht. Und die Partei ist überzeugt, dass es ihr mit den angesprochenen Instrumenten gelingt, dass nicht nur die Gemeinden insgesamt, sondern jede einzelne Gemeinde von der positiven Entwicklung profitieren kann.
Ausgabewachstum kritisch betrachten
Die Mitte stellt fest, dass auch im diesjährigen AFP nicht nur im Budgetjahr 2025, sondern auch in den Folgejahren bis 2028, ein erhebliches Ausgabenwachstum geplant ist. Bereits im Rahmen den Beratungen in den letzten beiden Jahren haben wir dieses starke Wachstum kritisiert und darum die Planung im damaligen AFP abgelehnt. Es ist unvernünftig und mit Blick in die Zukunft riskant, erwartete Mehreinnahmen immer gleich kurzfristig im Budgetjahr wieder auf der Ausgabenseite zu verplanen. Dagegen wehren wir uns grundsätzlich. Die Mitte forderte darum gemeinsam mit FDP und SVP bereits in der letztjährigen AFP-Beratung, dass die Regierung ein Budget 2025 mit einem Einnahmenüberschuss von mindestens CHF 90 Millionen vorlegen soll. Das Ziel war, dass dieser Betrag nicht bereits wieder verplant wird. Mit Blick auf das vorliegende Budget 2025 und den AFP bis 2028 müssen wir feststellen, dass die Regierung den Auftrag des Parlaments nicht umgesetzt hat. Die Mitte wird daher das nun trotzdem vom Regierungsrat eingeplante Ausgabenwachstum in der Beratung des vorliegenden AFP kritisch prüfen und behält sich vor, auch einzelne Ausgabenposten oder deren Zeitpunkt zu korrigieren.