Steuergesetzrevision 2025
18. November 2022 – Gute Basis für einen weiterhin attraktiven Kanton Luzern
Der erfreuliche Jahresabschluss 2021 des Kantons Luzern und die aktuelle Hochrechnung der kantonalen Finanzen 2022 ermöglichen eine punktuelle Steuergesetzrevision. Die von der Regierung vorgelegte Gesetzesrevision ist aus der Sicht der Die Mitte Kanton Luzern austariert. Sie ermöglicht eine Entlastung sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen.
Die aktuelle Finanzlage ist eine Bestätigung der Finanz- und Steuerpolitik, welche Die Mitte massgebend mitbestimmt hat. Die Mitte Kanton Luzern hat sowohl bei der Beratung des Finanzleitbildes 2022 wie auch bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplanes 2023 – 2026 (AFP 23-26) gefordert, dass die Luzerner Bevölkerung von der erfreulichen Entwicklung profitieren soll. Die Mitte hat bei den entsprechenden Beratungen gefordert, es sei im Aufgaben- und Finanzplan AFP im Sinne eines Platzhalters ein Betrag für eine Anpassung des Steuergesetzes einzustellen. Gleichzeitig sollen bei einer Steuergesetzrevision auch die Auswirkungen der geplanten OECD-Mindestbesteuerung mitberücksichtigt werden. Eine künftige Steuergesetzrevision soll die Positionierung des Kantons Luzern als attraktiven Kanton, insb. für Unternehmen aber auch für natürliche Personen für die Zukunft stärken. Für Die Mitte Kanton Luzern war und ist es wichtig, dass eine Steuergesetzrevision austariert und fair ist.
Nach einer ersten Sichtung stellt Die Mitte Kanton Luzern erfreut fest, dass die gestellten Forderungen in der heute vorgestellten Steuergesetzrevisionsvorlage 2025 weitgehend aufgenommen wurden. So wird beantragt, sowohl die natürlichen wie auch die juristischen Personen zu entlasten. Entscheidend ist für Die Mitte Kanton Luzern, dass die Vorlage auf dem Finanzleitbild 2022 basiert und die Erkenntnisse aus dem Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 berücksichtigt werden. Die Vorlage bestätigt uns, dass es richtig war, den Platzhalter im AFP 23-26 aufzunehmen.
Detailprüfung folgt
Die Mitte Kanton Luzern wird die Vorlage im Detail prüfen sowie auf Wirkung und Kosten auf einzelne Personengruppen und Regionen analysieren. Dies gilt insbesondere für den vorgeschlagenen degressiven Sozialabzug. Ebenfalls prüfen werden wir die Frage, ob bei den Abzügen die steigenden Krankenkassenprämien tatsächlich genügend berücksichtigt sind. Wir werden dabei insbesondere die Frage prüfen, warum beim Vorschlag der Regierung keine Anpassung des Versicherungsabzugs vorgesehen wird.
Für Die Mitte Kanton Luzern ist es zudem wichtig, auch die Auswirkungen auf die Ebene der Gemeinden genau unter die Lupe nehmen.
Mass halten
Die Mitte Kanton Luzern ist überzeugt, dass auf der Basis der heute vorgestellten Vorlage die erfolgreiche bürgerliche Finanzpolitik fortgeführt und die Wettbewerbsfähigkeit, welche dem Kanton Luzern Einnahmen und Arbeitsplätze sichert, fortgeführt werden kann. Sie mahnt bei der vorgesehenen Steuergesetzrevision gleichzeitig zur Vorsicht: Aktuell birgt der Ukraine-Konflikt für die globale Konjunktur grosse Risiken und könnte auch die Wirtschaftserholung in der Schweiz und im Kanton Luzern bremsen. Die Mitte Kanton Luzern wird aufgrund dieser Situation die Steuergesetzrevision sehr aufmerksam begleiten.
An dieser Stelle dankt Die Mitte Kanton Luzern der Regierung für die schnelle Erarbeitung der Steuergesetzrevisionsvorlage 2025.
WIR HALTEN DIE SCHWEIZ ZUSAMMEN
Veröffentlicht am: 18. November 2022, 14:00 Uhr