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Gaskraftwerk im Kanton Luzern zur Deckung der Winterstromlücke

21. Februar 2022 – Anfrage Michael Kurmann und Mit. über die Planung und den Bau eines möglichen Gaskraftwerks im Kanton Luzern zur Deckung der Winterstromlücke

Aus den Medien konnte man Mitte Februar 2022 erfahren, dass die eidgenössische Elektrizitätskommission 17 Standorte für den Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken in einer Vorstudie geprüft hat. Ein möglicher Standort befindet sich auch im Kanton Luzern, genauer in Perlen. Wie der Bundesrat am Donnerstag bekannt gab, soll die Stromversorgung neben Wasserkraftreserven auch mit zwei bis drei Gaskraftwerken gesichert werden. Der Bundesrat will gestaffelt «zwei bis drei Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt bis zu 1’000 Megawatt» bauen. Diese würden nur im Notfall, wenn ein Engpass droht, für begrenzte Zeit ans Netz gehen. Der Wirkungsgrad eines solchen sogenannten «Peakers» schätzt auf ungefähr 35 bis 40 Prozent. Das bedeutet 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde. Ein solches Gaskraftwerk läuft den Bemühungen zu Netto-Null CO2 Emissionen zuwider, andererseits ist durch den Umbau des europäischen Strommarktes die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter nicht mehr gesichert. Aus diesem Dilemma heraus ergeben sich für die Mitte folgende Fragen:

  1.  Gemäss Planungsbericht Klima und Energie strebt man auf Basis des Territorialprinzips Netto Null CO2 Emissionen per 2050 im Kanton Luzern an. Ein Gaskraftwerk im Kanton Luzern würde diese Bilanz beeinflussen. Kann man abschätzen, wie hoch der zusätzliche CO2 Ausstoss im Kanton Luzern wäre?
  2. Könnte dieser zusätzlicher Ausstoss allenfalls überkompensiert werden?
  3. Ist es realistisch, dass das Kraftwerk mit nachhaltig produziertem Gas betrieben wird?
  4. Gibt es allenfalls Synergieeffekte mit Biogasanlagen in der Region? Oder ist das aufgrund der Grössenordnung der geplanten Leistung unrealistisch?
  5. Erdgas stellt in der heutigen Zeit auch ein Risiko dar. Einerseits die Verfügbarkeit und andererseits können durch politische Unsicherheiten, wie zurzeit im Osten von Europa, die nötigen Mengen nicht bezogen werden, oder man gerät in die politische Abhängigkeit von Autokraten. Wie schätzt der Regierungsrat dieses Risiko ein?
  6. Die vom Bund vorgeschlagene Lösung mit Gaskraftwerken als Peaker läuft dem Netto Null Ziel zuwider. Netto Null Co2-Emissionen versus Stromversorgungsicherheit. Wie beurteilt der Regierungsrat diesen Zielkonflikt und welches Ziel würde der Regierungsrat in Zweifelsfalle stärker gewichten?
  7. Wie gross wäre der volkswirtschaftliche Nutzen für den Kanton Luzern eines solchen Kraftwerkes? Der Bund rechnet mit Investitionen in der Höhe von CHF 700 – 1’000 Mio. und jährlichen fixen Personal- und Instandhaltungskosten von CHF 6.0 Mio.
  8. Wie hoch sind die Gestehungskosten einer Kilowattstunde dieses Spitzenstroms?
  9. Bestehen die nötigen gesetzlichen Grundlagen, um ein solches Kraftwerk im Kanton zu bewilligen?
  10. Welche Instrumente und Verfahren werden für die Bewilligung eines solchen Kraftwerkes im Kanton Luzern benötigt?
  11. Wie schnell ist von Seiten Kanton im optimalen Fall mit einem positiven Entscheid zu rechnen?

Kantonsrat

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