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Dringlicher Vorstoss – CVP Kanton Luzern

1. April 2021

Anfrage
Entscheid zur Nichtdurchführung von obligatorischen Schullagern bis Ende Schuljahr 2020/2021 aufgrund der Pandemie

Für Schüler und Schülerinnen sind Klassenlager und mehrtägige Schulreisen ein idealer Rahmen für handlungsorientiertes und soziales Lernen. Die gemeinsame Planung in der Klasse ermöglicht den Lernenden Verantwortung zu übernehmen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Schullager werden mit viel freiwilliger Arbeit und hohem Engagement vorbereitet und sind der Höhepunkt eines zu Ende gehenden Schuljahres oder sogar der obligatorischen Volksschulzeit. Es ist wichtig, dass jungen Lernende die Möglichkeit gegeben wird, die vielen positiven Eindrücke und Erfahrungen welches ein Schullager bietet zu machen.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Vorbereitungen und auch finanzielle Verpflichtungen gemacht worden und können teilweise nicht rückgängig gemacht werden.

Mit der Pandemie mussten leider bereits im letzten Jahr 2020 alle vergleichbaren Veranstaltungen abgesagt werden.

Ende März informierte die Dienststelle Volksschulbildung, dass die Durchführung von obligatorischen Anlässen mit einer oder mehreren Übernachtungen bis Ende Schuljahr nicht gestattet sind. Der Regierungsrat begründet diesen bereits jetzt getroffenen Entscheid mit Planungssicherheit für die Schulen.

 

Der Entscheid lässt einige Fragen offen:

  1. Ist der Entscheid für die Luzerner Schulen rechtlich verpflichtend oder handelt es sich um eine Empfehlung?
  2. Ist der Entscheid abschliessend? Oder ist es vorstellbar und möglich, dass der Kanton aufgrund der epidemiologischen Lage (bzw. Entscheide des Bundesrats) auf diesen Entscheid zurückkommt?
  3. Die übrigen Zentralschweizer Kantone halten an den Lagern fest oder entscheiden erst später. Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, eine Luzerner Insellösung zu schaffen?
  4. Stand auch zur Diskussion, den Entscheid dezentral den Schulen zu überlassen?
  5. Warum wurde der Entscheid bereits jetzt gefällt? Wäre es nicht sinnvoller, die epidemiologische Entwicklung und die weiteren Entscheide des Bundesrats abzuwarten?
  6. Gilt der Entscheid auch für (Schul-) Lager, deren Teilnahme freiwillig ist?
  7. Können Schulen ihre Lager aus anderen Kantonen diese im Kanton Luzern durchführen?
  8. Die Einhaltung von Schutzkonzepten, systematischen Testen und die Einhaltung von Schutzkonzepten und sollten mithelfen Schullager bis Ende Schuljahr 2020/21 durchzuführen. Wie steht der Regierungsrat zu dieser Aussage?

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