Medienmitteilung CVP Kanton Luzern – CVP begrüsst Weiterentwicklung bei den Härtefallmassnahmen
22. April 2021
Die CVP-Fraktion des Kantonsrates hat in der März-Session 2021 die Weiterentwicklung der Härtefallregelung gefordert. In der Zwischenzeit hat der Bund per Ende März 2021 die neue Härtefall-Verordnung in Kraft gesetzt. Mit der neuen Lösung realisiert die Luzerner Regierung einen raschen Nachvollzug der Bundeslösung. Diese Weiterentwicklung erfolgte, wie die CVP gefordert hatte, in enger Zusammenarbeit mit den Branchen-/Wirtschaftsverbänden und den Sozialpartnern.
Die neue Regelung schafft in vielerlei Hinsicht Klarheit und ermöglicht eine (vertikale) Gleichbehandlung der betroffenen Luzerner Unternehmen, unabhängig wie gross diese sind. So orientiert sich die kantonale Regelung für KMU mit einem Umsatz von unter CHF 5 Mio. an der Bundesregelung für grössere Unternehmen (ab CHF 5 Mio.). Die CVP geht davon aus, dass damit auch eine Gleichbehandlung, in horizontaler Sicht, mit Unternehmen in anderen Kantonen geschaffen werden kann.
Deutliche Verbesserung der Kommunikation
Die CVP ist in ihrer Haltung bestätigt, dass durch ein gemeinsames Handeln eine zielgerichtete und effiziente Härtefallregelung für die von Corona hart getroffenen KMU im Kanton Luzern gefunden wird. Mit der deutlichen Verbesserung der Kommunikation wird künftig auch die Akzeptanz und Planbarkeit bei den betroffenen Unternehmen erhöht und gleichzeitig werden Luzerner Arbeitsplätze gerettet.
Kundenfreundliche Anwendung
Die CVP Kanton Luzern dankt der Luzerner Regierung und dem Finanzdepartement für das schnelle Handeln und begrüsst insbesondere auch, dass sämtliche – auch die bereits behandelten – Gesuche vom Finanzdepartement automatisch neu geprüft und über die angepasste Unterstützungsleistungen so zeitnah wie möglich kommuniziert werden.
WIR HALTEN DIE SCHWEIZ ZUSAMMEN
Veröffentlicht am: 22. April 2021, 13:30 Uhr
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