Die Sanierung der Altlasten im Umweltbereich ist grundsätzlich unbestritten und ist im Umweltschutzgesetz verankert. In der Hauptsache geht es um alte Abfallgruben und Schiessanlagen. Daraus ergibt sich, dass nicht die Sanierung an sich im Mittelpunkt steht, sondern die Finanzierung der kostspieligen Sanierungen.
Die heutige Form der Sonderabgabe auf jeder Steuerrechnung, zur Finanzierung der Altlastensanierung ist ein Überbleibsel einer Sparmassnahme im KP 17 und kommt einer Kopfsteuer gleich. Was zuerst nur als vierjährige Massnahme gedacht war, wurde im Jahr 2021 durch einen Kantonsratsbeschluss um fünf Jahre verlängert. Der Grundtenor war damals aus mehreren Parteien klar zu vernehmen, dass eine weitere Verlängerung nicht erwünscht sei. So wurde die Regierung aktiv und unterbreitet uns heute eine Botschaft zur neuen Finanzierung der Altlastensanierung.
Das Finanzierungsmodell der Regierung sieht vor, dass das Bilanzkonto Sonderabgabe in ein Bilanzkonto Altlasten überführt und von den Gemeinden finanziert wird. Der Kanton hätte nur noch seine Verursacherkosten zu tragen.
Der vorliegende Vorschlag der Regierung stiess bei den Gemeinden verständlicherweise auf Unverständnis, was dazu führte, dass die RUEK einen neuen Finanzierungsvorschlag ausarbeitete, welcher heute als Antrag vorlag. Die 50 : 50 Finanzierung von Kanton und Gemeinden von sämtlichen Kosten – also der Ausfall- wie auch der Verursacherkosten von beiden Staatsebenen – scheint aus Sicht der Mitte Fraktion ein gangbarer Weg zu sein.
Wir sehen darin folgenden Vorteile:
- Es ist eine einfache und faire Lösung
- Die Finanzierung über die ordentlichen Steuern unterliegt der Progression und berücksichtigt die Finanzkraft der Steuerzahler
- Keine Diskussionen ob Verursacher – oder Ausfallkosten
- Die Kosten müssen nicht einer Staatsebene zugeordnet werden
- Das Bilanzkonto garantiert eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Finanzierung
- Die Altlasten können so zügig saniert werden und die VASA -Bundesgelder abgeholt werden
- Das Modell eignet sich auch für eine allfällige PFAS-Sanierung
Die Mitte Fraktion unterstützte den Antrag der RUEK grossmehrheitlich, welcher im Rat dann auch eine grosse Mehrheit fand. In der Schlussabstimmung wurde der Botschaft, wie sie aus dem Rat hervorkam, einstimmig zustimmt. Daraus folgere ich, dass in der 2. Lesung keine Änderungen mehr zu erwarten sind.