Der kantonale Finanzausgleich hat den Auftrag, die finanziellen Unterschiede zwischen den 79 verschiedenen Gemeinden zu verkleinern. Dabei werden einerseits die Einnahmen der Gemeinden berücksichtigt, anderseits die Lasten der Gemeinden. Damit alle Gemeinden ein Minimum an Einnahmen haben, sorgt der Kanton und die finanzstarken Gemeinden mittels Ressourcenausgleich für den Ausgleich. Andererseits erhalten jene Gemeinden finanzielle Mittel aus dem Lastenausgleich, welche aufgrund ihrer Lage oder der Zentrumsfunktion überdurchschnittlich viele Lasten tragen.
Bis dato hat der kantonale Finanzausgleich gut gespielt und sich als solidarisches Instrument zwischen den einzelnen Gemeinden erwiesen. Die Steuereinnahmen im Kanton Luzern entwickeln sich aktuell sehr positiv (insbesondere bei den Firmen / Juristische Personen). Da sich diese Entwicklung zwischen den Gemeinden stark unterscheidet, droht das bisherige System aus dem Lot zu geraten. Um dem entgegenzuwirken hat der Kantonsrat mit 110 Ja zu 2 Nein Stimmen eine Teilrevision des Finanzausgleichs beschlossen. Später soll dann eine Totalrevision angestossen werden. Diese Revision umfasst folgende Hauptmassnahmen:
- Begrenzung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf 10 Prozent pro Jahr und flexiblere Gestaltung der Mindestausstattung.
- Entkoppelung von Lasten- und Ressourcenausgleich.
- Vereinheitlichung der Beitragssätze (einheitliche Abschöpfung) und Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs.
Durch diese Massnahmen wird das Wachstum der umverteilten Beträge eingeschränkt. Das entlastet nicht nur die Gebergemeinden, sondern auch den Kanton. Auch mit der vorgesehenen Revision werden die Empfängergemeinen im Vergleich mit der aktuellen Situation deutlich höhere Beiträge erhalten und profitieren weiterhin von der steuerlich positiven Entwicklung Ursprünglich haben sich diverse Gemeinden gegen die Teilrevision gewehrt. Der Kantonsrat hat diese Kritik ernst genommen und die Botschaft in diversen Punkten angepasst. Die vorliegende Teilrevision ist ein Kompromiss, welcher die Solidarität unter den Gemeinden auch in Zukunft sicherstellen soll. So können alle Gemeinden in Zukunft von der positiven Entwicklung profitieren.