Gesundheitsversorgung für alle
Gegen den Kantonsratsbeschluss zur Änderung im Spitalgesetz hat ein Komitee rund um die GLP Kanton Luzern das Referendum ergriffen. Darum stimmt die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern am 18. Mai 2025 über die Gesetzesänderung ab.
An der Delegiertenversammlung der Luzerner Mitte diskutierten Mitte-Fraktionspräsident Adrian Nussbaum (pro) und GLP-Kantonsrätin Riccarda Schaller (contra) über das Gesetz. Die Delegierten folgten mit 159 Ja : 95 Nein : 2 Enthaltungen den Argumenten von Nussbaum und sprachen sich für die Änderung im Spitalgesetz aus. Denn das Gesetz sichert die medizinische Grundversorgung im ganzen Kanton Luzern und stellt sicher, dass keine Region vernachlässigt wird. Ausserdem bietet das Gesetz genügend Flexibilität, dass sich die gesundheitlichen Akteure den laufenden Herausforderungen anpassen und somit weiterhin flexibel agieren können. Für die Mitte Kanton Luzern ist damit klar, die Gesundheitsversorgung für alle ist zu wichtig, um diese zum politischen Spielball von Polemik zu machen.
Eine notwendige Teilrevision
Aufgrund der erfreulichen finanziellen Entwicklung der Luzerner Kantonsfinanzen wurde eine Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleiches dringend notwendig. Denn das bewährte System ist durch das überhöhte finanzielle Wachstum an seine Grenzen gestossen. Die Fischbacher Mitte-Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin Eliane Graber stellte den Delegierten die Ausgangslage, sowie die Pro- und Contra Argumente vor. Anschliessend folgte eine Einordnung von Seiten des Finanzdirektor Reto Wyss. Eine grosse Mehrheit der Delegierten ist mit 240 Ja : 14 Nein : 1 Enthaltungen der Kantonsratsfraktion gefolgt und hat die Ja-Parole zur notwendigen Teilrevision beschlossen.