Ja zur Steuergesetzrevision
Die Steuergesetzrevision fordert im Kanton Luzern eine Entlastung für natürliche und juristische Personen. Diese Revision ist umfassend und zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen, Familien und Unternehmen steuerlich zu entlasten. Diese Entlastungen sollen mit Mehreinnahmen durch die Einführung der globalen OECD-Mindeststeuer kompensiert werden. Die Einführung dieser Steuer ist auch der Grund, warum der Kanton Luzern dringend handeln muss, damit er steuerlich attraktiv bleibt und somit wichtige Steuereinnahmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Mit der vorliegenden Revision wird die erfolgreiche Steuerstrategie des Kantons fortgeführt.
Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet
Der neu eingeführte degressive Sozialabzug mit ausschliesslicher Wirkung für tiefe und mittlere Einkommen entlastet die betroffenen Personen, insbesondere Familien sehr gezielt. Zudem führt der Sozialabzug zu einem erhöhten Anreiz der Erwerbstätigkeit. (Abbau von Schwelleneffekten)
Höhere Kinderabzüge für Familien
Bisher gilt ein vierstufiger Kinderabzug. Die Steuergesetzrevision sieht vor, dass dieser in Zukunft nur noch auf zwei Stufen laufen soll. Für jedes Kind, unabhängig vom Alter, kann ein Abzug von CHF 8‘000.- geltend gemacht werden. Für Kinder, welche zwecks Ausbildung auswärts wohnhaft sind, ist weiterhin ein Abzug von CHF 12‘800.- möglich. Zusätzliche kann für jedes Kind bis zum 14. Altersjahr ein Eigenbetreuungsabzug von CHF 2‘000.- geltend gemacht werden.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt
Aktuell können Familien, welche ihre Kinder drittbetreuen lassen, CHF 6’000.- pro Jahr bei den Steuern geltend machen. Mit der Steuergesetzrevision können neu CHF 20‘000.- pro Kind abgezogen werden (inkl. Eigenbetreuungsabzug). Das stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und entlastet die Familien finanziell.
Vorteile für Bezüger aus Vorsorgeleistungen
Der aktuelle Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge wird mit der Steuergesetzrevision in ebenfalls zwei Schritten stark reduziert. Somit rückt Luzern mit der Steuergesetzrevision ab 2028 von einem Platz im hinteren nationalen Mittelfeld auf einen Platz in den Top-Five. Es können folglich in Zukunft Kapitalleistungen aus der Vorsorge (z.B. Pensionskassenbezüge oder Bezug Säule 3a) steuergünstiger bezogen werden.
Beispiel: Wenn ein Ehepaar heute CHF 200’000.- Kapital aus der Vorsorge bezieht, wird dieses aktuell zu 6.19% (inkl. Bundessteuer, ohne Kirchensteuer, Steuereinheiten Kanton 1.6, Gemeinde 1.75) besteuert. Mit der Steuergesetzrevision werden diese Sätze gesenkt. Ab 2025 müsste das Ehepaar nach Annahme der Revision das gleiche Kapital zu 5.34% versteuern und mit der schrittweisen Senkung ab dem Jahr 2028 noch mit 4.27%. Im Vergleich zu heute würde das Ehepaar durch die Annahme der Revision mit dem gleichen Vorsorgebetrag ab dem Jahr 2028 CHF 3‘840.- Steuern sparen.
Innovation fördern
Mit der Einführung der STAF auf Bundesebene wurde eine Patentbox eingeführt, welche auf nationaler Ebene mit 90% entlastet wird. Aktuell konnten bei den kantonalen Steuern nur 10% angegeben werden. Die Steuergesetzrevision sieht vor, dass neu auch kantonal 90% geltend gemacht werden können. Mit dieser Entlastung werden unternehmerische Innovationen gefördert und Luzern positioniert sich attraktiv für Unternehmungen und Startups.
Luzern muss steuerlich attraktiv bleiben
Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer der OECD steigen die Unternehmenssteuern schweizweit massiv und dies insbesondere bei kapitalstarken Unternehmungen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, entlastet die vorliegende Steuergesetzrevision diese Unternehmen gezielt, indem die Kapitalsteuer in zwei Stufen reduziert und somit ab 2028 faktisch abgeschafft wird. Diese Massnahme stärkt Luzern als Wirtschaftsstandort und soll sicherstellen, dass kapitalstarke Unternehmen in Luzern bleiben oder nach Luzern ziehen. Dies wiederum sichert enorm wichtige Steuereinnahmen.
Auch KMU profitieren
Von der Steuergesetzrevision profitieren KMU und das lokale Gewerbe. Denn grosse Firmen bringen ihnen Aufträge. Zudem können sie vom geschaffenen Bildungsangebot, der Mobilitätsinfrastruktur und der steigenden Investitionskraft Vorteile für sich generieren.
Berücksichtigung der Gemeinden und Städte
Die Kommunen werden an den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung finanziell entlastet, sodass die Steuergesetzrevision auch für die Gemeinden tragbar und verkraftbar ist.
Bewährte Steuerstrategie
Die Luzerner Steuerstrategie hat sich in den letzten Jahren bewährt. So ist im Kanton Luzern die Arbeitslosenquote unter und das Wirtschaftswachstum über dem Schweizer Durchschnitt. Zudem hat das Luzerner Stimmvolk die bürgerliche Steuerstrategie schon mehrmals an der Urne gestützt. Zuletzt 2016 als SP und Grüne die Unternehmenssteuern erhöhen wollten. Die wirtschaftliche Entwicklung im Kanton bei zunehmenden Arbeitsplätzen und stark angestiegenen Steuereinnahmen geben jedoch der bürgerlichen Steuerpolitik recht.