Bürgerliche Parteien für sorgfältige Prüfung
14. März 2024 – Bei der Entwicklung der Lösung bezüglich der Auszahlung von Härtefallgeldern bestand während der Corona-Pandemie ein Zielkonflikt: Einerseits wollte man den betroffenen Firmen grosszügig und unkompliziert helfen, andererseits wollte man sorgsam mit Steuergeldern umgehen. In diesem Spannungsfeld hat jeder Kanton seine eigene Lösung für Unternehmen unter CHF 5 Mio. Umsatz entwickelt. Die Unternehmen über CHF 5 Mio. lagen in der Verantwortung des Bundes.
Es zeigt sich nun bei der konkreten Umsetzung, dass es seitens diverser Verbände (Treuhand, Steuerexperten, Gastro, KGL usw.) Fragen und Kritik bezüglich der Luzerner Lösung gibt. Diese betrifft in erster Linie die bedingte Gewinnbeteiligung (bGB), welche Luzern offenbar als einziger Kanton vorsieht.
Die drei bürgerlichen Parteien erachten es als wichtig, dass man die aufgeworfenen Fragen faktenbasiert und mit der nötigen Sorgfalt zeitnah klärt. Als geeignetes Gefäss dafür sehen sie die kantonsrätliche Kommission WAK. Deshalb haben sich die Fraktionen von Die Mitte, SVP und FDP entschlossen, gemeinsam ein Fraktionspostulat einzureichen. Dieses fordert einen Bericht mit Vorgehensoptionen, Fakten, Zahlen und Kosten, welcher der WAK schnellstmöglich zur Beratung zugewiesen wird. Da durch das aktuelle Vorgehen der Regierung laufend rechtskräftige Verfügungen entstehen, wird dieses Postulat dringlich eingereicht.