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Privatpflege- und Betreuungsinitiative: Zielrichtung stimmt

21. September 2022 – Die Mitte Kanton Luzern nimmt Kenntnis vom veröffentlichten Gegenentwurf zur „Privatpflege- und Betreuungsinitiative“. Die Initiative wurde von der damaligen CVP Kanton Luzern im Mai 2019 mit gegen 5‘200 Unterschriften eingereicht. Nach der erstmaligen Beratung im Kantonsparlament liegt nun ein Gegenentwurf vor, der Leistungen zur Honorierung und Entlastung von betreuenden Angehörigen vorsieht. Aus der Sicht der Initiantinnen und Initianten nimmt der Gegenentwurf die wesentlichen Elemente der Initiative auf.

Initiative will Entlassung für pflegende Angehörige

Die von der CVP Kanton Luzern eingereichte „Privatpflege- und Betreuungsinitiative“ verlangt in Form einer allgemeinen Anregung, eine höhere Anerkennung der Pflege- und Betreuungsleistungen der betreuenden Angehörigen. Die Initiative wurde im Mai 2019 mit 5‘198 Unterschriften eingereicht. Die Initiantinnen und Initianten fordern im Wesentlichen die höhere Wertschätzung der privaten Pflege und Betreuung durch die Angehörigen. Die öffentliche Hand werde somit um mehrere Millionen Franken entlastet. Dieses Hauptanliegen ist im Umfeld des Fachkräftemangels aktueller denn je. Mit der Rückweisung des Geschäfts im Kantonsrat (Mai 2020) hat auch das Parlament die Wichtigkeit des Anliegens erkannt. In der Folge hat der Regierungsrat einen Gegenentwurf ausgearbeitet.

Anliegen werden berücksichtigt

Die erste Analyse zeigt, dass das Anliegen der Initiantinnen und Initianten im Gegenentwurf aufgenommen wurde. Für Die Mitte Kanton Luzern ist es wichtig, dass die finanzielle Zulage direkt an die Angehörigen ausgerichtet wird. Die paritätische Finanzierung (Hälfte Kanton / Hälfte Gemeinden) erachten wir als zielführend, werden doch auch die Gemeinden durch pflegende Angehörige entlastet. Die Zuhilfenahme der Hilflosenentschädigung werten wir als taugliche Grundlage.

Die Mitte Kanton Luzern dankt der Regierung und der Verwaltung für die intensive Bearbeitung dieser Vorlage und die Ausarbeitung des Gegenvorschlags. Inhaltlich müssen wir die Vorlage noch vertieft prüfen. Wir schauen diesbezüglich gespannt auf die kommende parlamentarische Debatte.

Über das weitere Vorgehen betr. der eingereichten Privatpflege- und Betreuungsinitiative äussern wir uns zum gegebenen Zeitpunkt.

 

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