Rückblick Dezember 2023
5. Dezember 2023
Rückblick Fraktionschef
Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf
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Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf
Die Mitte Kantonsrätin LU, Helen Affentranger-Aregger, Buttisholz
Die Mitte Kantonsrat LU, Michael Kurmann, Dagmersellen
Die Mitte Kantonsrat LU, Hanspeter Bucheli, Ruswil
Abstände wegen Lärm – und Geruchsbelastung
Landwirtschaftliche Produktionsstätten müssen wegen Lärm – und Geruchsbelastungen zur Bauzone verschiedene Abstandsregeln einhalten. Werden Um- oder Einzonungen vorgenommen, wie es zum Beispiel im Kanton Luzern bei Weilerzonen in naher Vergangenheit passiert ist, so können Landwirtschaftsbetriebe in Unterabstand graten. Das heisst, sie kommen durch diese Umzonung plötzlich zu nahe an die Bauzone. Dieser Umstand kann zur Sanierungspflicht führen, was existenzielle finanzielle Folgen für die Betriebe haben kann. Zum Beispiel müssen Ausläufe geschlossen oder Luftwäscher eingebaut werden. Im schlimmsten Fall wird eine bauliche Weiterentwicklung verunmöglicht, was längerfristig das Todesurteil für den betreffenden Betrieb bedeuten kann.
Die Absicht von P 30 – über die Sanierungspflicht von landwirtschaftlichen Produktionsstätten bei Umzonungen von Weilerzonen – ist, solche Situationen zu verhindern. Das heisst, dass vor der Um- oder Einzonung die Gemeinden mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen haben, dass die Abstände auch nachher eingehalten werden, oder die Umzonung nicht gemacht werden kann. So können böse Überraschungen im Nachhinein verhindert werden. Die nötigen Voraussetzungen auf Bundesebene wurden in der letzten Session im Oktober 2023 getroffen.
Der Regierungsrat hat die Problematik erkannt und das Postulat zur Erheblicherklärung empfohlen. Der Kantonsrat folgte dieser Empfehlung mit 96 ja Stimmen mit grossem Mehr.
Die Mitte Kantonsrat LU, Thomas Grüter, St. Urban