Rückblick Oktober Session 1. Woche
25. Oktober 2023
Rückblick Fraktionschef
Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf
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Kantonsrat LU, Fraktionschef Die Mitte Adrian Nussbaum, Hochdorf
Die Mitte Kantonsrätin LU, Michèle Albrecht-Frey, Kriens
Ich lade euch ein, bei diesem Traktandum, die richtige Brille bzw. die «Flughöhe» der langfristigen Kantonsstrategie und dem mittelfristigen Legislaturprogramm aufzusetzen!
Die Mitte-Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für den integrierten Planungsbericht. Die Durchgängigkeit und Nachvollziehbarkeit der politischen Planung wird dadurch weiter verbessert.
Die konsequente Orientierung an den fünf übergeordneten Entwicklungen (Globalisierung, Ökologisierung, Digitalisierung, Gesellschaftlichen Wandel und Urbanisierung) erachten wir als zielführend. Diese Megatrends werden auch den Kanton Luzern der Zukunft stark prägen.
Das Legislaturprogramm ist strukturiert nach den Hauptaufgaben H0 bis H9 und beinhaltet fünf Schwerpunkte und fünf Leitsätze. Und erstmals sind die 34 Ziele mit der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verknüpft; was wir begrüssen (Verweis Erheblichkeitserklärung P 1037).
Diese lang- und mittelfristige Ausrichtung des Kantons soll uns also beim Beraten des Voranschlags 2024 bzw. AFP 2024-2027 helfen, die richtige Flughöhe einzunehmen. Und vorallem durch diese Rahmenbedingungen auch in Krisensituationen nicht die Orientierung zu verlieren.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die ersten Äusserungen der frischgewählten Regierung Ende August 2023. Ich zitiere:
Es bleibt zu hoffen, dass es sich dabei nicht um leere Versprechungen handelt, sondern dass es der Regierung und uns Parlamentarier gemeinsam gelingt, den Kanton Luzern in eine attraktive und gesunde Zukunft zu transformieren.
Die Mitte-Fraktion unterstützt die zwei vorliegenden PFK-Anträge, die SP-Bemerkung lehnen wir ab, ist für Eintreten und nimmt den integrierten Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Wir danken für den entsprechenden Weitblick.
Kantonsrat LU, Daniel Piazza, Malters
Kantonsrätin LU, Helen Affentranger-Aregger, Buttisholz
Die Mitte Kantonsrat LU, Urs Marti, Zell
Dringliche Anpassungen im Landerwerbsverfahrens gelungen
Die Mitte hat die dringend notwendige Überarbeitung des Landerwerbverfahrens mitgestaltet und geprägt. Ausgangspunkt waren insbesondere die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss. Die Thematik wurde aber auch bei anderen Projekten angesprochen. Das aktuelle System führte in der Vergangenheit zu grossem Unmut bei den Betroffenen. Bei Enteignungen handelt es sich jeweils um schwerwiegende Eingriffe in die Eigentumsrechte. Der aktuelle Ablauf führt letztlich regelmässig zu Einsprachen im Rahmen der Projektauflage.
Die vorliegende Botschaft entspricht nun praktisch den Forderungen, auch einem Vorstoss von der Mitte. Grundsätzlich können die neuen Regelungen in kommenden Projekten im Hoch-, Tief- und Wasserbau in zwei Teile gegliedert werden.
Verfahren und Vorgehen: Der Regierungsrat wurde aufgefordert, die Enteignungs-, Strassen- und Gewässerschutzgesetzgebung so anzupassen, dass die Landeigentümer bei einer drohenden Enteignung im Hinblick auf kantonale Infrastrukturbauten von Anfang an miteinbezogen werden. Der Mitte waren die anfänglich vorgeschlagenen Ausnahmeregelung zu wenig griffig, oder anders gesagt, sie liess zu viele Ausnahmen zu. Die nun in der Verordnung vorgeschlagene Regelung lautet wie folgt:
Auf die frühzeitige Unterbreitung des Entwurfes kann in der Regel verzichtet werden, bei einem Erwerb von Flächen unter 20 m² oder wenn die betroffenen Grundeigentümerschaften mit zumutbarem Aufwand innert nützlicher Frist nicht aufgefunden werden können.
Damit ist die Thematik nicht, wie in der Motion verlangt, auf Gesetzesstufe geregelt, sondern in der Verordnung. Sie ist jedoch griffig. Wir vertrauen darauf, dass die Regierung und die verantwortlichen Stellen die Verordnung künftig so anwenden.
Preisgestaltung bei Landerwerb: Die beiden angesprochenen Postulate verlangen vereinfacht gesagt eine Verdreifachung der Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland. Diese Forderung wird in der vorliegenden Botschaft erfüllt und erfolgt gemäss Bundeslösung. Es bleibt aber dabei, dass die Preisentwicklung weiterhin beobachtet werden muss, damit auch gegenüber der Landwirtschaft eine faire Behandlung verbleibt.
Abschliessend ist zu erwähnen, dass seit der Überweisung der Postulate in sämtlichen Verträgen bereits die neuen Vorgaben berücksichtigt wurden. Es braucht keine weiteren Übergangsregelungen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, im wichtigen Verfahren des Landerwerbes dringend nötige Verbesserungen anbringen zu können.
Die Mitte Kantonsrat LU, Hanspeter Bucheli, Ruswil
Der Ersatz der fossilen Brennstoffe wird in der Schweiz ein markant erhöhter Stromverbrauch zur Folge haben. Ohne Mehrproduktion im Inland droht eine unverantwortbare Importabhängigkeit. Die Mitte ist dezidiert der Meinung, dass die alternative Stromproduktion zügig ausgebaut werden muss. Dazu gehört auch die Windenergie. Obwohl mit der Windenergie allein, die Stromlücke nicht geschlossen werden kann, sehen wir die Windkraftanlagen als eine ideale Ergänzung zum PV-Storm. Die ökologischen Auswirkungen erachten wir als absolut vertretbar.
Die Vorbehaltskriterien beurteilen wir jedoch kritisch. Warum soll zum Beispiel im Wald, im Schutzwald oder in einer Naturvorrangfläche kein Windrad stehen. Diese Vorbehalte finden in unserer Fraktion wenig Verständnis. Oder, dass bei einem ISOS-geschützten Ortsbild ein Einsprache Recht für eine drei Kilometer entfernte Windkraftanlage abgeleitet werden kann, begreifen wir nicht.
Die Mitte ist klar der Meinung, dass bei der Interessenabwägung der Vorbehaltskriterien, der Windenergie nach Möglichkeit genügend Gewicht eingeräumt werden muss. Sonst werden wir bei jeder Windkraftanlage zehn Argumente finden, um sie nicht zu bauen und nur eines – nämlich die Stromproduktion – um sie zu bauen. Und so werden wir die Energiewende nicht schaffen!
Die Mitte Fraktion hat der Botschaft B 160 einstimmig zugestimmt.
Die Mitte Kantonsrat LU, Thomas Oehen, Aesch
Als Folge einer überwiesenen Motion aus dem Jahre 2021, die einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Breitensportförderung im Kanton Luzern forderte, wurde dieser Planungsbericht erstellt.
Bereits 2017 erstellte der Regierungsrat ein sportpolitisches Konzept, wie der Sport in unserem Kanton gefördert werden soll. Diese Massnahmen wurden nun evaluiert. Der Sport wurde in 5 Handlungsfelder eingeteilt. In den Bereichen Sport im Kindes-und Jugendalter, Breitensport, Nachwuchsförderung und Leistungssport, Sportentwicklung und Sicherheit, Integration, Prävention werden die Entwicklungen untersucht und die notwendigen Massnahmen zur Förderung eingeleitet. Es zeigt sich, dass bis 2028 jährlich 3.5 Mio. Franken an zusätzlichen Mitteln nötig sind, um die eingeleiteten Massnahmen umzusetzen.
Moderne Sportanlagen motivieren die Bevölkerung Sport zu treiben und dies steigert die Leistungsbereitschaft und das Wohlbefinden. Sport fördert die Persönlichkeitsentwicklung, verbindet, fördert den Zusammenhalt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Sportanlässe sind immer wieder verantwortlich für grosse gesellschaftliche Anlässe.
Für das Parlament ist es wichtig, dass die Bevölkerung sportlich aktiv bleibt. Dazu braucht es optimale Rahmenbedingungen. Die gesundheitliche Prävention ist durch aus auch eine Aufgabe des Kantons.
Mit all den Fördermassnahmen soll bereits jetzt begonnen werden und daher werden die finanziellen Mittel ab 2024 jährlich erhöht. Ob und wo es zusätzliche Arbeitsstellen braucht, muss noch genauer eruiert werden.