Ja zum Covid-Gesetz
Die landesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurden vom Bundesrat per April 2022 aufgehoben. Da sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie jedoch nicht abschätzen lässt und damit bewährte Instrumente zu deren Bewältigung weiter zur Verfügung stehen sollen, muss die Rechtsgrundlage von ausgewählten Massnahmen des grösstenteils bis Ende 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes bis Sommer 2024 verlängert werden. Dies betrifft beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat oder für das Contact-Tracing, aber auch die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern, oder die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich.
Vorsorgen für den Ernstfall
Seit April 2022 liegt die Verantwortung für die Bewältigung der Pandemie bei den Kantonen. Da es jedoch unklar ist, wie sich die Situation weiterentwickelt, ist es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei gewissen bewährten Instrumenten, wie dem Contact-Tracing, sinnvoll, dass diese dem Bund im Ernstfall weiter zur Verfügung stehen. Deshalb sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verlängert werden.
Dringliche Inkraftsetzung notwendig
Aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Fristen war es notwendig, das Gesetz dringlich in Kraft zu setzen, damit es keine Lücken in der Gesetzgebung oder im Vollzug gibt. Dies hätte beispielsweise die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern betroffen, oder auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung der Reisefreiheit der Grenzbevölkerung und von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Keine Einschränkung der Reisefreiheit
In der Schweiz braucht es aktuell kein Covid-Zertifikat mehr. Für Reisen ins Ausland braucht es unter Umständen jedoch weiterhin ein gültiges Covid-Zertifikat. Aus diesem Grund muss die Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats verlängert und deren internationale Kompatibilität gewährleistet werden. Fehlt diese, kann die Schweiz keine Zertifikate mehr ausstellen, was das Reisen – unter anderem für jene, die aus beruflichen Gründen reisen müssen – erschweren würde.
Reaktivierung des Contact-Tracing bei Bedarf
Während der Pandemie war das Contact-Tracing ein zentrales Element für die Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Mit der SwissCovid-App stand unter anderem ein niederschwelliges Instrument fürs Contact-Tracing zur Verfügung. Die Applikation ist aktuell deaktiviert, sie soll aber bei Bedarf rasch reaktiviert werden können. Dazu braucht es die Verlängerung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.